Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 1 
 Buchhaltungsbüro 
 Erleichterte  Veröffentlichungspflichten 
 Für                                                            Kleinstkapitalgesellschaften                                                            sind                                                            Erleichterungen                                                            im Bereich der                                                            Rechnungslegungs-                                                            und                                                            Offenlegungsvorschriften                                                            beschlossen                                                            worden. Sofern                                                            an zwei                                                            aufeinanderfolgenden                                                            Abschlussstichtagen                                                            zwei der drei                                                            nachfolgenden                                                            Merkmale nicht                                                            überschritten                                                            sind, können                                                            ab                                                            Geschäftsjahre                                                            2013 diese                                                            Erleichterungen                                                            in Anspruch                                                            genommen                                                            werden:                                                            Umsatzerlöse                                                            bis 700.000                                                            EUR,                                                            Bilanzsumme                                                            bis 350.000                                                            EUR sowie                                                            durchschnittlich                                                            zehn                                                            beschäftigte                                                            Arbeitnehmer.                                                            Diese                                                            Kleinstunternehmen                                                            können auf die                                                            Erstellung                                                            eines Anhangs                                                            zur Bilanz                                                            vollständig                                                            verzichten,                                                            wenn sie                                                            bestimmte                                                            Angaben (u. a.                                                            Haftungsverhältnisse)                                                            unter der                                                            Bilanz                                                            ausweisen.                                                            Darüber hinaus                                                            können                                                            vereinfachte                                                            Gliederungsschemata                                                            abgesendet                                                            werden.                                                            Künftig kann                                                            eine                                                            Kleinstkapitalgesellschaft                                                            wählen, ob sie                                                            die                                                            Offenlegungspflicht                                                            durch                                                            Veröffentlichung                                                            oder durch                                                            Hinterlegung                                                            der Bilanz                                                            erfüllt. Auch                                                            für die                                                            Hinterlegung                                                            gilt die                                                            elektronische                                                            Einreichung                                                            der Unterlagen                                                            beim Betreiber                                                            des                                                            Bundesanzeigers.                                                            Im Falle der                                                            Hint erlegung                                                            können Dritte                                                            auf Antrag                                                            kostenpflichtig                                                            eine Kopie der                                                            Bilanz                                                            erhalten.  
    Lohnbuchhaltung 
      Unentgeltliche                                    und verbilligte Mahlzeiten 
      Für                                    Mahlzeiten, die unentgeltlich oder                                    verbilligt an die Arbeitnehmer                                    abgegeben werden, sind die amtlichen                                    Sachbezugswerte anzusetzen. Darüber                                    hinaus kann auch seit 2010 für                                    Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung                                    bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen                                    einer doppelten Haushaltsführung von                                    den Sachbezugswerten Gebrauch gemacht                                    werden. Die neuen Sachbezugswerte im                                    Kalenderjahr 2013 sind für ein Mittag-                                    oder Abendessen 2,93 EUR und für ein                                    Frühstück 1,60 EUR. 
        HINWEIS: 
        Für die Sachbezugswerte kann die                                    monatliche Freigrenze von 44 EUR nicht                                    zur Anwendung kommen.     
 Lohnsteuerhilfe 
 Übernachtungen eines                      Berufskraftfahrers 
 
   Auch nach einem aktuellen Urteil                              des FG Schleswig-Holstein kann ein                              Berufskraftfahrer bei Übernachten in der                              Schlafkabine des Lkw´s keine Pauschbeträge                              für Auslandsdienstreisen beanspruchen.                              Mangels Belege für die Aufwendungen für die                              Benutzung von Sanitäreinrichtungen und für                              Parkgebühren wurden im Urteilsfall die                              Werbungskosten geschätzt. Die täglich                              anfallenden Kosten für Dusche, Toilette und                              Reinigung der Schlafgelegenheit wurden auf                              5,00 EUR im Urteilsfall festgelegt. Das                              Finanzgericht folgte in seiner Entscheidung                              dem Urteil des BFH vom 28.03.2012.  
   HINWEIS: 
   Nach einem Schreiben der Finanzverwaltung                              sind jedoch pauschale Kosten nicht möglich.                              Vielmehr müssen die in einem repräsentativen                              Zeitraum von drei Monaten ermittelten                              Aufwendungen dargelegt werden.  
 Unternehmensberatung 
 Pkw-Besteuerung                                                        in der EU 
 EU-einheitlich                                            existiert keine Regelung für                                            die Pkw-Besteuerung. Die                                            Zulassungs- und                                            Kraftfahrzeugsteuern in der EU                                            sind bislang nicht                                            harmonisiert. Mit einer                                            vorgelegten Mitteilung der                                            EU-Kommission soll nun eine                                            einheitliche Pkw-Besteuerung                                            vorangetrieben werden. Als                                            Maßnahmen werden u. a.                                            folgende Lösungen                                            vorgeschlagen:  
   - Informationsbereitstellung                                            zu Zulassungs- und                                            Kraftfahrzeugsteuer bei Umzug                                            in einen anderen                                            Mitgliedsstaat über zentrale                                            Kontaktstellen der                                            Mitgliedsstaaten.  
   - Vermeidung von                                            Doppelbesteuerung beim                                            grenzüberschreitenden                                            Verbringen für Erstattung                                            eines Teils der Steuer durch                                            den Mitgliedsstaat, in dem die                                            Zulassungssteuer ursprünglich                                            erhoben wurde.  
   - Keine Zulassungs- und                                            Kraftfahrzeugsteuer für die                                            vorübergehende Nutzung von                                            Fahrzeugen, insbesondere für                                            Mietwagen. 
 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 1 
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