Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 9  
              
            Buchhaltungsbüro 
            Umsatzsteuerberichtigung erfordert tatsächliche         Rückzahlung 
            Eine Minderung der Bemessungsgrundlage tritt nur ein, soweit das         Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird. Vereinbaren der Leistende und der         Leistungsempfänger die vollständige/teilweise Rückzahlung des bereits         gezahlten Entgelts, kann die Minderung erst ab dem Jahr beansprucht         werden, in dem der gesamte Rückzahlungsbetrag tatsächlich zurückgewährt         wurde (Änderung der Rechtsprechung). Eine vollständig erbrachte         Maklerleistung kann nach Urteil des BFH vom 18.09.2008 nicht         rückgängig gemacht werden, wenn der Leistungsempfänger bereits bezahlt         hatte. 
            Lohnbuchhaltung 
            Krankengeld         aus gesetzlicher Krankenkasse 
            Der BFH hat mit seinem Urteil         vom 26.11.2008 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu         beanstanden sei, wenn das von einem freiwillig in der gesetzlichen         Krankenkasse Versicherten bezogene Krankengeld in den         Progressionsvorbehalt einbezogen wird. Zu den Ersatzleistungen, die in den         Progressionsvorbehalt fallen, gehört damit auch das Krankengeld, das eine         gesetzliche Krankenkasse auszahlt. Es kommt nicht darauf an, ob der         Bezieher des Krankengeldes pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied         der Krankenkasse geworden ist. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Verbesserte         steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung ab         2010 
            Nach dem seit 18.02.2009         beschlossenen Gesetzesentwurf (BürgerEntlastG) ist ab 2010 die steuerliche         Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung stark         ausgeweitet. So können künftig alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt         werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im         Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen         Pflegepflichtversicherung entspricht. Auch Beiträge zur gesetzlichen         Kranken- und Pflegeversicherung können steuerlich berücksichtigt werden.         Neu ist auch die voll umfängliche Absetzbarkeit der Beiträge für Kinder,         die bei ihren Eltern privat mitversichert werden. Die Gesamtentlastung         beträgt ca. 9,3 Mrd. EUR/Jahr. 
              HINWEIS: 
            Sonderleistungen wie         Krankengeld fallen nicht unter die Neuregelung. Nach geltendem Recht sind         die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in         eingeschränktem Umfang steuerlich       abziehbar. 
            Unternehmensberatung 
            Aufforderungen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2007         mitOrdnungsgeldandrohungen werden Ende Februar         verschickt 
            In den nächsten         Tagen werden wie jedes Jahr die Aufforderung zur Nachholung unterbliebener         Offenlegungen innerhalb einer Nachfrist von sechs Wochen verschickt. Dies         geschieht unter Androhung eines Ordnungsgeldes (2.500 EUR bis 25.000 EUR).         Mit der Androhung werden den Beteiligten zugleich die Kosten des         Verfahrens auferlegt. Diese Kosten bleiben regelmäßig auch bestehen, wenn         die Offenlegung später innerhalb der gesetzten Frist         erfolgt. 
              HINWEIS: 
            Offenlegungspflichtige Unternehmen sind         verpflichtet ihre Jahresabschlüsse regelmäßig 12 Monate nach Ablauf des         Wirtschaftsjahres offenzulegen. Für das Bilanzgeschäftsjahr 2007 waren die         Jahresabschlüsse grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2008 beim         elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Informationen zur Offenlegung         finden Sie im Internet unter www.ebundesanzeiger.de sowie zum         Ordnungsgeld unter www.bundesjustizamt.de . 
           |