Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 6  
              
            Buchhaltungsbüro 
            Neue         Rechnungsvorgaben ab         2009 
            Ab 2009         entfällt die zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) bei Übermittlung         der Daten über elektronischen Datenaustausch. Desweiteren entfällt die         Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne,         wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei ist. Für bestimmte         steuerfreie Umsätze ist aber weiterhin eine umsatzsteuerliche Rechnung         auszustellen (u.a. für Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche         Lieferungen und andere grenzüberschreitende         Umsätze). 
            Lohnbuchhaltung 
            Auch dieses         Jahr: Märzklausel 
            Wenn Arbeitnehmer         Einmalzahlungen erhalten, werden diese in Bezug auf Lohnsteuer und         Sozialversicherung immer in dem Monat berücksichtigt, in dem sie         ausbezahlt werden. In den ersten drei Monaten des Jahres gilt jedoch eine         Ausnahme bezüglich Einmalzahlungen, die zusammen mit dem laufenden         Jahresarbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.         Diese zählen zum letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres. Erhält         z.B. ein Mitarbeiter, der bereits im Jahr 2008 im Unternehmen         sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, im Zeitraum von 01.01. bis         31.03.2009 eine Prämie, ist die Märzklausel zu überprüfen. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Besteuerung         der Altersrenten verfassungsgemäß 
            Mit Urteil vom 26.11.2008 hat         der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Besteuerung der Alterseinkünfte         nach dem System der nachgelagerten Besteuerung verfassungsrechtlich nicht         zu beanstanden ist. Durch das Alterseinkünftegesetz ist die Besteuerung         der Alterseinkünfte zum 01.01.2005 neu geregelt worden. In der         Übergangszeit bis zum Jahr 2040 wird der steuerpflichtige Anteil der         Renten kontinuierlich erhöht, wobei für die Höhe des steuerpflichtigen         Rentenanteils das Jahr des Renteneintritts entscheidend         ist. 
            Unternehmensberatung 
            Einführung einer         Bildungsprämie 
            Um die         Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private         Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung         Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigung zu treffen, führt die         Bundesregierung eine Bildungsprämie ein. Danach können Erwerbstätige einen         Prämiengutschein in Höhe von max. 154 EUR erhalten, deren zu versteuerndes         Jahreseinkommen, derzeit 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR bei         Zusammenveranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen         sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Außerdem wird im         Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme         aus dem Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfirst noch nicht abgelaufen         ist (Weiterbildungssparen). Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei         höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen sind         unter www.bildungspraemie.info erhältlich. 
           |