Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 50  
            Buchhaltungsbüro 
            Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher         EU-Vorgaben 
            Der Gesetzesentwurf dient vor allem         der Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben. Im Einzelnen sieht der         Gesetzesentwurf u.a. folgendes vor: 
             - Steuerentstehung bei der Steuerschuldnerschaft des         Leistungsempfängers nach § 13 b UStG mit Ablauf des         Voranmeldungszeitraums, in dem die sonstige Leistung tatsächlich         ausgeführt worden ist 
             - Umstellung auf monatlich         abzugebende zusammenfassende Meldungen mit Bagatellgrenze         100.000 EUR pro Quartal (bis 31.12.2011), dann 50.000 EUR pro Quartal  
             - Erteilung einer USt-Id-Nr. auf Antrag für alle Unternehmer. 
             Zudem wird die Gewährung der Altersvorsorgezulage auch innerhalb EU         und EWR-Ausland steuerlich möglich. Die degressive Abschreibung auf         Gebäude wird auf das EU und EWR-Ausland ausgedehnt. Auch Spenden werden         anerkannt, die an Einrichtungen erfolgen, die in anderen Mitgliedsstaaten         der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt         sind. 
              
            Lohnbuchhaltung 
            Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird         erweitert 
            Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die steuer- und         sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe         von 360 EUR auch gewährt wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers auf         bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden (dies gilt auch         bei Mitarbeiterbeteiligungsondermögen). Durch die Ausweitung auf         Entgeltumwandlungen rückwirkend zum 02.04.2009 soll die weitere         Verbreitung von Mitarbeiterkapitalumwandlungen gefördert werden. Für die         Steuerfreiheit ist es erforderlich, dass die Förderung zumindest allen         Arbeitnehmern offensteht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt         sind. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Solidaritätszuschlag         verfassungswidrig? 
            Das niedersächsische Finanzgericht hat mit Beschluss vom 25.11.2009         (7 K 143/98) die Auffassung vertreten, der Solidaritätszuschlag sei ab         2005 nicht mehr verfassungsgerecht. Zwischenzeitlich hat die         Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben vom 07.12.2009 die vorläufige         Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2005         bekanntgegeben. Noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide sind wegen der         enthaltenen Vorläufigkeit zu überprüfen. Sofern noch kein         Vorläufigkeitsvermerk vorgenommen wurde, soll gegen den Steuerbescheid         unter Hinweis auf das Urteil Einspruch eingelegt und auf die anstehende         Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen werden.  
            Unternehmensberatung 
            Steuererhöhung durch         Wegfall der Günstigerprüfung in         2010 
            Viele Beschäftigte müssen mehr Steuern         bezahlen als bisher. Betroffen sind vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit         Steuerklasse III und einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.685 EUR         und 2.700 EUR. Auch Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II) und         einem monatlichen Bruttolohn zwischen 1.020 EUR und 1.200 EUR müssen mit         Mehrbelastungen im Monat rechnen. Die höhere Steuerlast ist mit dem         Wegfall der sogenannten Günstigerprüfung zu begründen. Um komplizierte         Berechnungen zu vermeiden, gibt es im Lohnsteuerabzugsverfahren bei der         Vorsorgepauschale ab 01.01.2010 keine Günstigerprüfung mehr.  
              HINWEIS: 
            Die Günstigerprüfung wird in der         Einkommensteuerveranlagung jedoch weiter durchgeführt, so dass die         eingetretene Schlechterstellung ggf. korrigiert werden         kann. 
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