Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 46  
            Buchhaltungsbüro 
            Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kabinett         beschlossen 
            Der Entwurf enthält eine Reihe         steuerlicher Maßnahmen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten sollen: 
            Die         Zinsschranke soll dauerhaft mit der höheren Freigrenze von 3 Mio. EUR         weitergeführt werden. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sollen         Miet- und Pachtzinsen nicht mehr zu 65 %, sondern nur noch zu 50 % in die         Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Die Regelung zur Sofortabschreibung         von Wirtschaftsgütern wird mit 410 EUR wieder eingeführt. Alternativ gibt         es künftig ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle         Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR. Im Hotel- und         Gastronomiegewerbe wird bei Beherbergungsleistungen der MwSt-Satz auf 7 %         herabgesetzt. Bei der Erbschaftsteuer führen niedrigere Steuersätze für         Geschwister und Kinder von Geschwistern zu Entlastungen; außerdem werden         bei der Erbschaftsteuer Erleichterungen auch bei der Unternehmensnachfolge         durch eine neue Lohnsummenregelung und beim Behaltenszeitraum erreicht.         Des Weiteren wird eine Erhöhung des Kindergeldes pro Kind um 20 EUR und         Anhebung des Kinderfreibetrages auf 7.008 EUR         geplant. 
            Lohnbuchhaltung 
            Minijob und         Kurzarbeit 
            Die OFD Koblenz weist in ihrer Pressemitteilung vom 29.10.2009         darauf hin, dass Einkünfte aus einem sog. Minijob auf das Kurzarbeitergeld         angerechnet werden können. Entscheidend ist hier, wann der Nebenjob         angetreten wurde: 
              War dies erst nach Beginn der Kurzarbeit der Fall, so         rechnet die Arbeitsagentur einen Teil dieser zusätzlichen Einkünfte auf         das Kurzarbeitergeld an. Wurde bereits vor Beginn der Kurzarbeit ein         Nebenjob aufgenommen, sind die Einkünfte aus dem Nebenjob nicht auf das         Kurzarbeitergeld anzurechnen. 
              HINWEIS: 
            Das Kurzarbeitergeld ist         steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen         Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zahlt der Arbeitgeber allerdings einen         Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, so ist dieser Zuschuss         steuerpflichtig. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Begriff der regelmäßigen         Arbeitsstätte 
            Nach einem Urteil des FG München vom 18.08.2009 sind bei einem         Districtmanager die einzelnen ihm zugeordneten Filialen regelmäßige         Arbeitsstätten. Im Urteilsfall hatte sich die Zuständigkeit des         Arbeitnehmers auf mehrere Niederlassungen seines Arbeitgebers erstreckt;         diese suchte er fortlaufend immer wieder, wenn auch in unregelmäßigen         Zeitabständen, auf. Das Gericht versagte damit den Ansatz von Reisekosten         (tatsächliche Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen) und kam zum         Ergebnis, dass nur die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung         und regelmäßiger Arbeitsstätte als Werbungskosten anzusetzen         ist. 
              HINWEIS: 
            Die Fahrten zwischen den einzelnen Arbeitsstätten         stellen jedoch Dienstreisen dar, mit der Folge, dass diese Fahrtkosten         grundsätzlich als Werbungskosten mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen         sind. Dies gilt aber nicht für die         Verpflegungsmehraufwendungen. 
            Unternehmensberatung 
            Neue Vergütungssätze         für         Photovoltaikanlagen 
            Die Bundesnetzagentur hat die von ihr         ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010         veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb         genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um         9 % bzw. 11 % sinken. Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung         der Photovoltaikanlage, die im Zeitraum von 12 Monaten jeweils bis zum         30.09. eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet         wurde. 
              HINWEIS: 
            Die jetzt ermittelte Degressions- und         Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb PVA. Die genauen         Werte sind auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de zu         finden. 
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