Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 44  
            Buchhaltungsbüro 
            Digitale Außenprüfung: Freiwillig erstellte         Aufzeichnungen 
            Die Befugnis zu einer digitalen         Außenprüfung umfasst nicht die Prüfung von elektronischen Aufzeichnungen,         die ohne gesetzliche Verpflichtung erstellt werden (BFH vom 24.06.2009).         Das Zugriffsrecht bei einer digitalen Außenprüfung umfasst nur Unterlagen,         für die eine Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO gilt. Im Streitfall         hatte ein Einnahmen-Überschuss-Rechner freiwillig eine elektronische         Bestandsbuchhaltung geführt. 
            Der Außenprüfer verlangte, die digitalen         Buchführungsunterlagen auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen. Der BFH führt         seine bisherige Rechtsprechung fort, wobei das Einsichtsrecht nicht         Unterlagen umfasst, die zwar vorhanden sind, aber vom Steuerpflichtigen         nicht aufbewahrt werden         müssen. 
            Lohnbuchhaltung 
            Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und         Arbeitsstätte 
            Kann der Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch für die Fahrten         zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, ist dafür grundsätzlich nach         der Pauschalmethode ein monatlicher Zuschlag von 0,03 % des         Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer als Arbeitslohn zu versteuern.         Hierbei kommt es nach Meinung der Finanzverwaltung allein darauf an, dass         eine objektive Nutzungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer vorhanden ist. Der         Bundesfinanzhof kommt jedoch zur Überzeugung, dass eine Einzelbewertung         der tatsächlich durchgeführten Fahrten in Frage kommt. In diesem         Zusammenhang stellt sich die Frage, wie bei besonders gelagerten Fällen,         z. B. Freistellung von der Arbeit vorzugehen ist. 
              HINWEIS: 
            Aus         haftungsrechtlicher Sicht empfiehlt sich für die Lohnabrechnung die         ausschließliche Anwendung der Meinung der         Finanzverwaltung. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Progressionsvorbehalt bei         Elterngeld 
            Der BFH hat mit Beschluss vom 21.09.2009 entschieden, dass nach dem         eindeutigen Wortlaut des Gesetzes auch der Sockelbetrag beim Elterngeld in         den PVB einzubeziehen sei. Soweit die FA auffordern, Einsprüche gegen         Einkommensteuerbescheide diesbezüglich zurückzunehmen, kann dem Folge         geleistet werden. Künftige Einsprüche wegen PVB und Elterngeld können         aufgrund der nun fehlenden Erfolgsaussichten         unterbleiben. 
            Unternehmensberatung 
            Firmenfortführung         mit         Domainname 
            Im Streitfall vor dem Landesgericht         Aachen vom 08.05.2009 wurden die Rechte an dem gut eingeführten         Domainnamen erworben und von dem eigenen Vertrieb genutzt. Er behielt         dabei aber seinen ursprünglichen Firmennamen, der mit dem Domainnamen         keine Ähnlichkeit hatte, bei und wies hierauf auch im Impressum hin. Der         Versuch, ihn für die vor Übernahme der Domain begründeten         Verbindlichkeiten haftbar zu machen, blieb ohne Erfolg. Nach Meinung des         Gerichts kann eine gesetzliche Erwerberhaftung nicht durch das Verwenden         des Domainnamens erreicht         werden. 
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