Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 43  
            Buchhaltungsbüro 
            Investitionsabzugsbetrag für PKW 
            Hat ein Steuerpflichtiger im         Investitionsabzugsjahr bei Planung der neuen Investition die  
              1%-Methode angewendet, bestehen nach Aussage des FG Saarland keine         ernstliche Zweifel, dass er für den neu anzuschaffenden PKW die         geforderten Nachweise (ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbringen wird. Das         Finanzamt verweigerte den Investitionsabzugsbetrag mit der Begründung,         dass die Ankündigung, geeignete Aufzeichnungen zu führen, nicht glaubhaft         seien. 
              HINWEIS: 
            Ab 2007 ist grundsätzlich der         Investitionsabzugsbetrag zur Anwendung gekommen. Hierbei müssen u. a. auch         90 % betriebliche Nutzung des PKW mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch im         Anschaffungsjahr und im Folgejahr belegt         werden. 
            Lohnbuchhaltung 
            Übernahme von Studiengebühren durch         Arbeitgeber 
            Die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber sind nach         neuer Auffassung der Sozialversicherungsträger nicht nur lohnsteuerfrei         sondern auch sozialversicherungsfrei. Grundlage hierfür ist die Ergänzung         zur Sozialversicherungsentgeltordnung, die ab 22.7.2009 in Kraft getreten         ist. Grundvoraussetzung bleibt aber weiterhin, dass ein überwiegend         betriebliches Interesse des Arbeitgebers für die Übernahme der         Studiengebühren vorliegt, das auch zu dokumentieren ist. Außerdem muss         eine Rückzahlungsverpflichtung mit dem Studierenden vereinbart sein, wenn         er das Unternehmen binnen zwei Jahren verlassen         sollte. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Spekulationsbesteuerung in 1999 ernstlich         zweifelhaft 
            Das FG Münster hält die Besteuerung einer Veräußerung des noch         nicht fertiggestellten Gebäudes für verfassungswidrig, soweit Verträge         erfasst werden, die noch vor dem 22.12.1999 abgeschlossen wurden. Der         Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks innerhalb von 10 Jahren ist         grundsätzlich nach § 23 EStG steuerpflichtig. Dabei sind auch die         errichteten Gebäude mit einzubeziehen. In der alten gesetzlichen Fassung         mussten die Gebäude nur in die Steuerpflicht einbezogen werden, wenn diese         bereits fertiggestellt waren. Insofern wurde im Streitfall ein Kläger mit         der Versteuerung belastet. Er hatte das Grundstück noch zum Zeitpunkt der         alten Gesetzeslage erworben (1998) und mit Gültigkeit der neuen Rechtslage         mit einem unfertigen Gebäude wieder         verkauft. 
            Unternehmensberatung 
            Bekämpfung der         Steuerhinterziehung 
            Der Bundesrat hat zwischenzeitlich den         Regelungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zugestimmt. Einnahmen         dürfen nur noch dann in Verbindung mit Ausgaben gebracht werden, wenn         besondere Nachweispflichten erfüllt werden. Die in Zusammenhang stehenden         Aufzeichnungsverpflichtungen müssen zeitnah erfüllt werden und müssen u.         a. Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen, Verträge und Vereinbarungen,         genutzte Wirtschaftsgüter, gewählte Geschäftsstrategie enthalten.         Besondere Aufzeichnungen können unterbleiben, wenn die gezahlten Entgelte         die Summe von 10.000 EUR je Person nicht übersteigen. Ebenso sieht das         Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vor, dass reiche Privatleute mit         positiven Einnahmen von mehr als 500.000 EUR die Unterlagen sechs Jahre         lang aufzubewahren haben und auch durch eine Außenprüfung geprüft werden         können. 
              HINWEIS: 
            Generell kann die Finanzverwaltung eine         eidesstattliche Versicherung abverlangen, die bei Verweigerung durch den         Steuerbürger zur Schätzungsbefugnis         führt. 
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