Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 42  
            Buchhaltungsbüro 
            Sonderabschreibungen bei   Einkünfteerzielungsabsicht 
            Geltend gemachte Sonderabschreibungen         (im Urteil des BFH vom 25.06.2009 nach Fördergebietsgesetz) sind nicht in         eine befristete Totalüberschussprognose einzubeziehen, wenn die         nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer         der Vermietungstätigkeit vollständig abgeschrieben werden. Als Grundsatz         hebt der BFH hervor, dass Sonderabschreibungen in eine auf wenige Jahre         befristete Prognose einzubeziehen sind. Die SA ziehen nur die steuerlichen         Wirkungen der Abschreibung nach vorne mit dem Charakter einer         Steuerstundung. Dieser Vorteil wird in späteren Zeiträumen aber         ausgeglichen. 
              HINWEIS: 
            Im Urteilsfall war eine befristete         Totalüberschussprognose mit 10 Jahren zu         erstellen. 
            Lohnbuchhaltung 
            Erstattung von         Fortbildungskosten 
            Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von         Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu         Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der Bildungsmaßnahme         ist. Es kann auch dann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des         Arbeitgebers vorliegen, wenn die Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert         ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den         Ersatz zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte         Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.  
              HINWEIS: 
              Der Arbeitgeber hat auf der vorgelegten Originalrechnung         die Kostenübernahme zu vermerken und eine Kopie der Rechnung zum Lohnkonto         zu nehmen. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Häusliches Arbeitszimmer – Anweisung der         Finanzverwaltung 
            Der Streit um das häusliche Arbeitszimmer scheint einen identischen         Verlauf zu nehmen wie die Entfernungspauschale. Nunmehr hat die         Finanzverwaltung in ihrem Schreiben vom 06.10.2009 die Finanzämter         angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben. Die         Aussetzung der Vollziehung betrifft sowohl Ermäßigungsanträge als auch         Steuererklärungen ab 2007. In beiden Fällen, in denen die Kosten für das         häusliche Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 EUR absetzbar waren (kein anderer         Arbeitsplatz, 50 %ige Nutzung) gewährt die Finanzverwaltung vorläufigen         Rechtsschutz. 
              HINWEIS: 
              Das Risiko von Nachzahlungen und         Aussetzungszinsen sollte auf jeden Fall eingeplant werden, da die         derzeitige Rechtslage keine endgültige Aussage über die tatsächliche         Verfassungswidrigkeit der Neuregelung ab 2007         darstellt. 
            Unternehmensberatung 
            Änderungen im         Vereinsrecht 
            Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den         Gesetzesentwurf zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum         Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen gebilligt. Damit         kommt es u.a. zu folgenden Änderungen im         Vereinsrecht: 
             • Haftungserleichterungen für den         Vereinsvorstand  
    Eingeführt wird ein         Haftungsausschluss für den Vereinsvorstand bei leichter         Fahrlässigkeit 
  • Elektronische Anmeldung zum         Vereinsregister 
    Alle Anmeldungen können künftig durch         elektronische Erklärungen erledigt werden. 
                          Weiterhin sind jedoch alle Anmeldungen notariell zu beglaubigen.         Alle Anmeldungen zum Vereinsregister müssen vom Vorstand in         vertretungsberechtigter Zahl vorgenommen         werden. 
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