Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 41  
            Buchhaltungsbüro 
            Entwurf einer Rückstellungsabzinsungsverordnung 
            Nach BilMoG sind Rückstellungen mit         einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeiten         entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben         Jahre abzuzinsen. Für Pensionsrückstellungen kann vereinfacht eine         Laufzeit von 15 Jahren unterstellt werden. Die Zinssätze werden von der         Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung vermittelt und         bekanntgegeben. Das BMJ hat am 08.09.2009 den Entwurf der Verordnung über         die Abzinsung veröffentlicht. Hierbei werden die Zinssätze auf Basis einer         Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve ermittelt und ein Durchschnitt über sieben         Jahre berechnet. Nach einer vorläufigen Berechnung der Bundesbank auf         Basis des Entwurfs lag im August 2009 der niedrigste Zinssatz bei         einjähriger Laufzeit bei 3,88 % und der höchste bei 
            25 jähriger         Laufzeit bei 5,42         %. 
            Lohnbuchhaltung 
            Mitteilungspflicht der FA an         Sozialversicherungsträger 
            Die OFD Hannover hat mit Verfügung vom 07.08.2009 zum Umfang der         Mitteilungspflichten der FA an die Sozialversicherungsträger Stellung         genommen. Hier wird auf das Steuergeheimnis nach § 30 AO Bezug genommen.         Eine Mitteilungspflicht besteht, soweit die Angaben für die Feststellung         der Versicherungspflicht und die Festsetzung von Beiträgen einschließlich         der Künstlersozialabgabe benötigt werden. Mitteilung für andere Zwecke,         z.B. die Erhebung oder Vollstreckung von bereits festgesetzten Beiträgen         sind dagegen nicht zulässig. Verhältnisse Dritter dürfen auch offenbart         werden, z. B. ist die Mitteilung im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung         bekanntgewordener Verhältnisse des AG oder des Arbeitnehmers zulässig.         Betroffener kann darüber hinaus auch der Ehegatte sein, soweit es sich um         dessen Mitversicherung         handelt. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Langfristiger Kundeneinsatz ist keine         Arbeitsstätte 
            Wenn der Arbeitnehmer beim Kunden eines Arbeitgebers tätig wird,         handelt es sich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte (BFH vom         09.07.2009). Dies gilt auch dann, wenn der AN der Geschäftsführer seiner         GmbH ist und der Einsatz beim Kunden für längere Zeit erfolgt. Dadurch         kann der AN die tatsächlichen Fahrtkosten zum Kunden als Werbungskosten         geltend machen. Der Ansatz der Entfernungspauschale scheidet         aus. 
              HINWEIS: 
            Der BFH ließ offen, ob der Sachverhalt anders zu         beurteilen wäre, wenn der Geschäftsführer von einem über lange Jahre         gesicherten Auftrag des Kunden ausgehen         kann. 
            Unternehmensberatung 
            Gewerbesteuerhebesätze für 2008 leicht         gesunken 
            Nach einer Mitteilung des statistischen         Bundesamtes lag der im Jahr 2008 durchschnittliche Hebesatz aller         Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 388 %. Dies ist         1%-Punkt niedriger als im Vorjahr. Es ergaben sich bei den         durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesätzen in den Bundesländern         Veränderungen (Abnahme von 5%-Punkten für Bayern, Zunahme von 14%-Punkten         für Mecklenburg-Vorpommern).  
              HINWEIS: 
            Die Hebesätze 2009 von         deutschen Städten über 50.000 Einwohner können unter der Internetadresse www.dihk.de abgerufen         werden. 
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