Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 39  
            Buchhaltungsbüro 
            Vorsteuerberichtigung bei Änderung der         Bemessungsgrundlage 
            Bei Änderung der Bemessungsgrundlage         ist nach einer Verfügung der OFD Hannover vom 04.08.2009 ist die Vorsteuer         erst in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der strittige Rechnungsbetrag         tatsächlich zurückgezahlt wird. Nicht jedoch bereits bei Vereinbarung der         Minderung. Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 UStR 2008 ist nicht mehr         anzuwenden. Die Grundsätze für eine Änderung sind auch bei besonderen         Fallgestaltungen wie Mängelrügen, nachträgliche Gewährung von Boni, Skonti         und Rabatten sowie bei Über- oder Doppelzahlungen anwendbar.  
            Lohnbuchhaltung 
            Dienstreisen: Längere Tätigkeit beim         Kunden 
            Nach dem Urteil des BFH vom 09.07.2009, veröffentlicht am         16.09.2009, wird die betriebliche Einrichtung eines Kunden keine         regelmäßige Arbeitsstätte. Dies gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer         bei einem Kunden seines Arbeitgebers längerfristig eingesetzt wird.         Deshalb müssen die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Kfz des         Arbeitgebers mit dem pauschalen Kilometersatz je Fahrkilometer und nicht         mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt         werden. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Häusliches Arbeitszimmer – Entscheidung         BFH 
            Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das seit 2007 geltende         Abzugsverbot betreffend der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer         verfassungsgemäß ist (BFH-Beschluss vom 25.08.2009, Az.: VI B 69/09,         veröffentlicht am 16.09.2009, wegen Eintrag eines Freibetrags auf der         Lohnsteuerkarte im Ermäßigungsverfahren). Betroffen war der Fall eines         Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gerade diese         Voraussetzung war mit der Neuregelung ab 2007 als Ansatzbedingung         entfallen. 
            Unternehmensberatung 
            Riesterrente-Mittelbare         Berechtigung 
            Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass         bei der sogenannten Riesterrente ein nur mittelbar zulageberechtigter         Ehegatte lediglich dann einen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage hat,         wenn er einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt.         Soweit eine eigene betriebliche Altersvorsorge besteht, reicht dies in         einem solchen Fall nicht         aus.              |