Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 38  
            Buchhaltungsbüro 
            Fehlerhafte Steuernummer und Vorsteuerabzug 
            Für den Vorsteuerabzug ist eine         ordnungsgemäße Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben des § 14 UStG         erforderlich. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom         20.02.2009, veröffentlicht am 24.06.2009 sind aber bestimmte Positionen in         der ordnungsgemäßen Rechnung nicht immer durch den Rechnungsempfänger         nachprüfbar. Im Urteilsfall war die Steuernummer nicht richtig angegeben –         dies war jedoch für den beteiligten Unternehmer nicht unbedingt erkennbar.         Im Urteilsfall wurde so der Vorsteuerabzug gewährt. 
              HINWEIS: 
            Sofern         ein erkennbarer Fehler in der ordnungsgemäßen Rechnung besteht, sollte         schnellstens eine Berichtigung der übersandten Rechnung erwirkt         werden. 
            Lohnbuchhaltung 
            Kostenloser         Parkplatz 
            Grundsätzlich sind Parkgebühren während der Arbeitszeit mit der         Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte         abgegolten und nicht als Werbungskosten absetzbar. Stellt jedoch der         Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder         verbilligt zur Verfügung, wird keine Steuer und Sozialversicherungspflicht         ausgelöst. Der Steuervorteil ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber         die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich         überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht         an. 
              
            Lohnsteuerhilfe 
            Steuerliche Berücksichtigung von         Kur-Aufwendungen 
            Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Az.: 17 K         3411/08 E) können Aufwendungen für Kuren ausnahmsweise aufgrund eines         nachträglich erstellen Attestes als Krankheitskosten steuerlich abgesetzt         werden. Dabei müssen jedoch dem Attest objektive Untersuchungsergebnisse         zugrundeliegen, aufgrund derer auch nachträglich die medizinische         Notwendigkeit der Maßnahme sicher beurteilt werden         kann. 
              HINWEIS: 
            Aus dem Attest muss sich ergeben, welche Erkrankung         eine Kur erforderte und welche Therapie zur Linderung oder Heilung         erforderlich         war. 
            Unternehmensberatung 
            Elektronischer         Bundesanzeiger senkt         Preise 
            Zum 01.10.2009 nimmt der Bundesanzeiger         erneut eine deutliche Preissenkung vor. Speziell im Bereich der         Abschlussunterlagen, die im XML-XBRL-Format angeliefert werden, hat sich         bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen der Arbeitsaufwand zur         Aufbereitung und Prüfung der Daten nochmals verringert. Das         Publikationsentgelt für Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften bei         Anlieferung im XML-Format wird von 35 EUR auf 30 EUR gesenkt. Das         Publikationsentgelt für Jahresabschlüsse mittelgroßer Gesellschaften bei         Anlieferung im XML-Format wird von 55 EUR auf 48 EUR         gesenkt. 
              HINWEIS: 
            Entscheidend für die anzusetzenden Kosten ist         grundsätzlich der Veröffentlichungszeitpunkt mit der Ausnahme, dass         Unternehmen bereits in der Vergangenheit einen Veröffentlichungsauftrag         erteilt haben.              |