Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 36  
            Buchhaltungsbüro 
            Steuersatz bei Lieferungen von Pflanzen und         Einpflanzen 
            Übernimmt der Betreiber einer         Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der         dort gekauften Pflanzen, können die Lieferungen der Pflanzen und das         Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständige Leistungen sein         (BFH vom 25.06.2009, entgegen BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004). Damit ist         für die Lieferung der Pflanzen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, soweit         sich aus der Anlage zum UStG ein dort bezeichneter Gegenstand ergibt. Das         Einpflanzen unterliegt als Dienstleistung der Besteuerung mit dem         Regelsteuersatz. 
              HINWEIS: 
            Im Urteilsfall nahmen nur etwa bei 20 %         der Pflanzenverkäufe die Kunden auch die Dienstleistung des Einpflanzens         in         Anspruch. 
            Lohnbuchhaltung 
            Kurzfristige Zwischenbeschäftigung bei         Arbeitslosengeld 
            Im Urteilsfall des Sozialgerichts Speyer vom 03.02.2009 kann auch         nach einer (erneuten) Unterbrechung der Anspruch auf Arbeitslosengeld         grundsätzlich fortbestehen. Eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung ist         dann nicht erforderlich. Im Streitfall war die Klägerin Bezieherin von         Arbeitslosengeld und hatte einen Bewilligungsbescheid für die         Anspruchsdauer von 660 Tagen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.         Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wurde dann vorübergehend eine         selbständige Tätigkeit im Rahmen eines Lehrauftrages ausgeübt und         gegenüber der Bundesagentur ordnungsgemäß gemeldet. Es kam zu einer         erneuten Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs, da die Klägerin auch im         Folgejahr einen kurzzeitigen Lehrauftrag annehmen konnte. Die         Bundesagentur für Arbeit lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld ab, da         seit dem Entstehen des Arbeitslosengeldanspruchs bereits vier Jahre         verstrichen         waren. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Kindergeld: Ansparrücklage als         Bezug? 
            Bei der Ermittlung der kinderschädlichen Einkünfte und Bezüge des         Kindes ist eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7 g EStG         (Ansparrücklage) bei seinen gewerblichen Einkünften nicht als Bezug beim         Kindergeld anzusetzen. Nach Ansicht des BFH vom 28.05.2009 sind nur         Bezüge, Entgelt oder Naturalleistungen bezüglich des Kindergelds zu         berücksichtigen, zu den Bezügen gehören auch Sonderabschreibungen und         erhöhte Absetzungen, jedoch nicht die Ansparrücklage. 
              HINWEIS: 
            Das         Urteil dürfte auf die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen nach dem         neuen § 7 g EStG übertragbar         sein. 
            Unternehmensberatung 
            Haftung des Leiters         der         Wertpapierabteilung 
            Nach dem Beschluss des BFH vom 16.07.2009         ist es ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung des         Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine         Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland         verlagert worden sind. Im Urteilsfall hatte das Finanzamt die betreffenden         Steuerpflichtigen nicht ermitteln können und deshalb den Leiter der         Wertpapierabteilung einen Haftungsbescheid zugestellt. Der BFH bezeichnet         diese Haftung als zweifelhaft, da die Steuerhinterziehung nicht         individuell festgestellt werden         kann. 
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