Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 32  
            Buchhaltungsbüro 
            7 % bei Verkauf aus Imbisswagen 
            Nach Ansicht des Finanzgerichts         Niedersachsen ist der Verkauf aus einem Imbisswagen ermäßigt zu besteuern.         Dies soll nach Ansicht des Gerichts auch dann gelten, wenn der Imbisswagen         über eine Art Tischersatz verfügt und so der Verzehr der Speisen vor Ort         möglich ist. Beim Verkauf von Speisen an einem Imbisswagen überwiegt nach         Meinung des Finanzgerichts das Element der Lieferung verzehrfertig         zubereiteter Speisen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die         Finanzverwaltung hat Revision beim BFH eingelegt (Az.: V R         35/08). 
            Lohnbuchhaltung 
            Sammelbeförderung nicht bei Mitnahme  
            Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhält und         andere Arbeitnehmer zum Arbeitsort mitnehmen muss, ist nach dem Urteil des         BFH vom 29.01.2009 trotzdem der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen         Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen (monatlich 0,03 % x Listenpreis x         Entfernungskilometer). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein war in der         Vorinstanz noch von einer steuerfreien Sammelbeförderung ausgegangen, die         den Ansatz des geldwerten Vorteils vermieden         hätte. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Vermögenswirksame Leistungen bei         Kindergeld 
            Die Arbeitgeberbeiträge zu vermögenswirksamen Leistungen zählen         nicht zu den Einkünften und Bezügen des Kindes. Nach Ansicht des         Finanzgerichts Baden Württemberg handelt es sich um Einnahmen, über diese         das Kind nicht frei verfügen kann. Endgültig entscheiden muss jedoch noch         der BFH (Az. III R 23/09). In derartigen Fällen kann Einspruch eingelegt         werden. Das Verfahren ruht, bis der BFH seine Entscheidung getroffen         hat. 
            Unternehmensberatung 
            Rechtsqualität einer         Anrufungsauskunft 
             Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom         30.04.2009 klargestellt, dass eine Anrufungsauskunft des Finanzamts in         einem lohnsteuerrechtlich relevanten Sachverhalt Bindungswirkung         entfaltet. Sofern ein Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft über das         Betriebsstätten-Finanzamt stellt, ist dies nicht nur eine unverbindliche         Rechtsauskunft, sondern ein eigenständiger bindender Verwaltungsakt. Die         Anrufungsauskunft berechtigt damit den Arbeitgeber, erforderlichenfalls im         Klagewege deren Inhalt überprüfen zu         lassen. 
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