Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 31  
            Buchhaltungsbüro 
            Elektronisches Ausfuhrverfahren ATLAS 
            Seit 01.07.09 besteht EU-einheitlich         die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die         bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische         Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem         01.08.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung (BMF-Schreiben vom         17.07.2009). Das betreffende BMF-Schreiben erläutert die Einzelheiten des         elektronischen Ausfuhrverfahrens Anhand von Beispiele und erleichtert so         seine Anwendung.  
              HINWEIS: 
            Außerdem werden die eng begrenzten         Ausnahmen vom elektronischen Nachrichten-Austauschverfahren im genannten         BMF-Schreiben         erläutert. 
              
            Lohnbuchhaltung 
            Umlagezahlungen sind         Arbeitslohn 
            Mit Urteil vom 07.05.2009 hat der BFH entschieden, dass         Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und         er Länder (VBL) im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen.         Derartige Zahlungen verschaffen einen unmittelbaren und unentziehbaren         Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL für die betreffenden         Arbeitnehmer. Im betreffenden Verfahren musste darüber entscheiden werden,         ob nach dem Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL eine Rückzahlung von         Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Nichterfüllung der         Wartezeit einen Versorgungsanspruch gegenüber der VBL nicht mehr erdienen         kann. Nach Auffassung des Gerichts führt dies nicht zu negativen Einnahme         oder zu Aufwendungen des         Versicherten. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Studienkosten nach         Berufsausbildung 
            Der BFH hat am 02.07.2009 seine Entscheidung zum Musterfahren bei         Erststudienkosten mitgeteilt. Ein Steuerzahler hatte nach abgeschlossener         Berufsausbildung ein Studium aufgenommen und wollte diese Aufwendungen         nicht nur bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 EUR als Sonderausgaben         geltend machen. Das Finanzgericht muss nun in dieser Sache erneut         verhandeln und so ggf. für klassische Erststudienfälle entscheiden, ob ein         Sonderausgabenabzug möglich ist. 
              HINWEIS: 
              Betroffen sind vor allem         Fälle, die ein Studium direkt nach dem Abitur         aufnehmen. 
            Unternehmensberatung 
            Gewerblicher         Grundstückshandel 
             Nach der Entscheidung des BFH vom 17.12.2008 liegt bei         Anschaffung eines Grundstücks und im zeitlichen Zusammenhang stehender         Veräußerung nach Bebauung keine private Vermögensverhaltung mehr vor.         Vielmehr liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn der unbedingte         Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des         Abschlusses der Bauverträge gefasst worden ist. Die Grundstücksveräußerung         unterliegt dann auch der Gewerbesteuer. Zwar ist nach der         BFH-Rechtsprechung keine Tätigkeit anzunehmen, wenn weniger als vier         Objekte veräußert werden. Diese Drei-Objekt-Grenze verliert jedoch ihre         Indizwirkung, wenn aufgrund objektiver Umstände zweifelsfrei feststeht,         dass die Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter         Veräußerungsabsicht ausgeübt worden         sind. 
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