Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 30  
            Buchhaltungsbüro 
            Steuernummer bei         Mietverträgen 
                          Ist die         für einen bestimmten Zeitraum entfallene Umsatzsteuer betragsmäßig im         Mietvertrag ausgewiesen, so ist der Mieter grundsätzlich zum         Vorsteuerabzug berechtigt. Es müssen jedoch die Vorgaben einer         ordnungsgemäßen Rechnung nach dem UStG erfüllt sein. Die Steuernummer oder         Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. muss nach einem Urteil des Finanzgerichts         München vom 14.12.2008 erst in nach dem 01.01.2004 abgeschlossenen         Mietverträgen angegeben werden. 
              HINWEIS: 
              Für bereits vor 2004         abgeschlossene Mietverträge muss eine Steuernummer oder         Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. nicht ergänzt         werden. 
            Lohnbuchhaltung 
            Fahrtenbuch: Abweichungen vom         Routenplaner 
                          Sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch         geführt wird, ist die erlaubte Nutzung eines Dienstwagens für privat mit         einem geldwerten Vorteil in Höhe der 1%-Methode zu bewerten. Das         Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Abweichungen der         Streckenlägen von den Ergebnissen eines Routenplaners mit einer Quote von         1,5 % nicht dagegen sprechen, dass das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt         wurde. Im Streitfall ergab sich durch mehre Stichproben der km-Angaben         eine Differenz über 3 Monate mit 66 km. Durch eine Hochrechnung auf das         Kalenderjahr wurde eine Abweichung von 1,5 % festgestellt. Das         Finanzgericht hielt nicht für unglaubhaft, dass in einer Großstadt statt         einer Strecke von 1,5 km eine andere von 3,5 km gefahren wird, um         beispielsweise einen Stau mit einer Wartezeit von 10 bis 15 Minuten zu         vermeiden. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Versicherungsbeiträge ab         2010 
            Nach dem Beschluss des Bürgerentlastungsgesetzes sind ab 2010         folgende Neuregelungen für den Ansatz von Versicherungsbeiträgen zu         beachten: 
              • Basis-Krankenversicherung und Pflegeversicherung         können in voller Höhe 
                steuerlich geltend gemacht         werden. 
              • Pflegeversicherung für Kinder kann erstmalig geltend         gemacht werden 
                (ebenfalls für Ehegatten und eingetragenen         Lebenspartner). 
              • Übrige Versicherung wie z.B.         Arbeitslosenversicherung oder private 
                Lebensversicherung vor         2005 abgeschlossen, sind bis zu einem Höchstbetrag 
                von 2.800 EUR         bzw. 1.900 EUR abziehbar. 
              HINWEIS: 
            Entgegen der Planung des         Gesetzgebers wurden die Ansatzmöglichkeiten von sonstigen Versicherungen         beibehalten und mit neuen Höchstbeträgen         berücksichtigt. 
            Unternehmensberatung 
            Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer 
             Seit dem         23.06.2009 ist eine Bescheinigung über einer Überprüfung einer         Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. erhältlich. Möglich ist dies über die         Online-MwSt.-Datenbank MIAS, die von der EU-Kommission nun weiter         ausgebaut wurde.  
              Nach Aufruf dieser Website 
              (ttp://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=DE),         kann durch Anklicken des Button „Deutsch“ die Abfrage in deutscher Sprache         gestartet werden. Die Bescheinigung soll als Nachweis dienen, dass auf         Lieferungen an Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat keine MwSt.         erhoben wurde. In dieser Form wird der gute Glaube eines unfreiwillig in         einen Betrug verstricken Steuerpflichten         belegt.
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