Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 29  
            Buchhaltungsbüro 
            Wahl der         Gewinnermittlung 
                          Der         Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 19.03.2009 entschieden, dass für         nichtbuchführungspflichte Steuerpflichtige das Wahlrecht zur         Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erst         mit der Erstellung des Abschlusses entfällt. Die bisherige         Rechtsauffassung, wonach bereits mit der Einrichtung einer Buchführung         oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz das Wahlrecht zur Bilanzierung         ausgeübt wurde, hat sich damit geändert. 
              HINWEIS: 
              Nach Erstellung         des Abschlusses ist jedoch die Wahl der Überschuss-Rechnung nicht mehr         möglich. 
            Lohnbuchhaltung 
            Elterngeld: Steuerklassenwechsel         erlaubt 
                          Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom         25.06.2009 dürfen Eltern die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein         höheres Elterngeld bekommen können. Im Urteilsfall führte der Wechsel der         Steuerklassen zu insgesamt höheren monatlichen Steuerzahlungen der         Eheleute. Dieser Effekt wurde bei der späteren Steuerfestsetzung wieder         ausgeglichen und stellt keinen Missbrauch steuerlicher         Gestaltungsmöglichkeiten         dar.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist         verfassungsgemäß 
            Zwei Verfassungsbeschwerden gegen den steuerlichen         Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende hat das BVerfG mit Beschlüssen         vom 22.05.2009 nicht zur Entscheidung angenommen. Im Streitfall war dem         Kläger der Entlastungsbetrag versagt worden, da er verheiratet war. Das         BVerfG sah darin keine Grundrechtsverletzung.   
              HINWEIS: 
              Einsprüche in gleichgelagerten Fällen die sich auf das         obengenannte Verfahren beziehen, haben daher keine Aussicht auf Erfolg         mehr. 
            Unternehmensberatung 
            Wertguthaben können         übertragen werden 
                          Ab 01.07.2009 haben Arbeitnehmer die         Möglichkeit bei Beendigung ihrer Beschäftigung angesparte Wertguthaben         (aus laufenden Arbeitsentgelt, Überstunden usw.) auf die Deutsche         Rentenversicherung zu übertragen. Bestimmte Voraussetzungen müssen hierzu         vorliegen. Es handelt sich um Fälle, in denen kein neuer Arbeitgeber zur         Verfügung steht oder der neue Arbeitgeber der Übertragung nicht zustimmt.  
              HINWEIS: 
              Bis Ende 2008 musste angespartes Wertguthaben aufgelöst         werden, wenn eine Beschäftigung beendet wurde. Steuern und         Sozialversicherungsbeitrage waren sofort fällig. Dies kann nun mittels         einer Übertragung vermieden         werden. 
             
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