Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 25  
              
            Buchhaltungsbüro 
            Verdopplung der         Jahresumsatzgrenze für Ist-Versteuerung auf 500.000 EUR ab         01.07.2009 
                          Zur         Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen ist im Entwurf des         Bürgerentlastungsgesetzes geplant ab 01.07.2009 Unternehmen mit einem         Jahresumsatz bis 500.000 EUR (bisher: 250.000 EUR) die Ist-Versteuerung zu         ermöglichen. Die Regelung soll bis 2011 beschränkt sein. Der Unternehmer         muss einen Antrag beim Finanzamt auf Genehmigung der Besteuerung nach         vereinbarten Entgelten stellen. 
              HINWEIS: 
              Der Übergang zur         Ist-Versteuerung verschafft Betrieben Liquiditätsvorteile, da Umsatzsteuer         erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Kunde         tatsächlich gezahlt hat.  
              
            Lohnbuchhaltung 
            Vermietung Arbeitszimmer an         GmbH 
            Ob der Gesellschafter-Geschäftsführer aus der         Vermietung des in seinem Wohnhaus belegenen Arbeitszimmers an die GmbH         Einkünfte als Arbeitnehmer oder aus Vermietung erzielt, hängt davon ab, ob         das Arbeitszimmer vorrangig im Interesse der GmbH genutzt wird.         Vermietungseinkünfte liegen vor, wenn der Geschäftsführer das         Arbeitszimmer im überwiegenden Interesse der GmbH nutzt; die Beweislast         dafür trägt der Steuerpflichtige. Nach Auffassung des Finanzgerichts         München in seinem Urteil vom 07.10.2008 war Arbeitslohn gegeben, da der         Kläger nicht plausibel darlegen konnte, weshalb er am Abend und an         Wochenende das Arbeitszimmer nutzen musste, statt in seinem Büro zu         arbeiten. 
              HINWEIS: 
              In derartigen Fällen ist zusätzlich auf den         Drittvergleich zu achten, d. h. es sind vergleichbare Verträge mit fremden         Dritten abgeschlossen         worden. 
              
            Lohnsteuerhilfe 
            Beiträge zur Instandhaltungsrücklage erst bei         Verwendung Werbungskosten 
                          Erst wenn Beiträge zur         Instandhaltungsrücklage tatsächlich für Erhaltungsaufwendungen ausgegeben         werden, können diese als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies hat         der BFH nun erneut in seinem Urteil vom 09.12.2008 entschieden. Gerade bei         Veräußerung von Wohnungen sollte dieser Umstand bei der         Kaufpreisermittlung einbezogen werden, da in Höhe der noch nicht         verwendeten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage der Werbungskostenabzug         auf den Erwerber übergeht. 
              HINWEIS: 
              Es war erwartet worden, dass der         BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgrund des geänderten         Wohnungseigentumsgesetzes ändern wird. Dies ist leider nicht der         Fall. 
              
            Unternehmensberatung 
            Rekordstand beim         Kontenabfrageverfahren 
                          Nach Aussage des         Bundesfinanzministeriums hat sich die Zahl der Abrufe von Kontostammdaten         im Jahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8% auf 31.510 erhöht. Auch im         Jahr 2009 werden verstärkt Kontenabrufe durchgeführt. In den ersten beiden         Monaten wurden bereits 5.605 Abrufe getätigt. Dabei seien nach Aussage des         Finanzministeriums eine erhebliche Anzahl von Fällen bislang unbekannter         Konten und Depots festgestellt         worden. 
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