Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 24  
              
            Buchhaltungsbüro 
            Gewerbesteuerrückstellung 2008 
                          Die         Gewerbesteuer ist ab 2008 keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe         mehr. Trotz des Abzugsverbotes ist die Bildung der         Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die OFD Rheinland         weist in ihrer Verfügung vom 05.05.2009 darauf hin, dass keine Entnahme         vorliegt. Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist jedoch die         sogenannte 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden. Die Gewinnminderung durch         die Rückstellung ist außerbilanziell zu korrigieren. 
              HINWEIS: 
              Soweit         es in den steuerlichen Vorschriften auf die Größe des Betriebsvermögens         ankommt (z.B. beim Investitionsabzugsbetrag), mindert die         Gewerbesteuerrückstellung das         Betriebsvermögen. 
              
            Lohnbuchhaltung 
            Betriebliche Altersvorsorge -         Pensionskasse 
                          Bei der betrieblichen Altersvorsorge über         eine Pensionskasse kommt kein direkter Rentenversicherungsvertrag mit dem         Angestellten und der Versicherungsgesellschaft zustande, sondern die         Pensionskasse ist Vertragspartner. Ansonsten ist die Behandlung wie bei         der sogenannten Direktversicherung zu beachten. Besonders vorteilhaft bei         der Direktversicherung und der Pensionskasse ist, dass ausscheidende         Mitarbeiter ihre Ansprüche aus den Pensionskassen und der         Direktversicherung zum nächsten Arbeitgeber problemlos mitnehmen         können. 
              
            Lohnsteuerhilfe 
            Papier-Lohnsteuerkarte nur noch für         2010 
                          Für das Jahr 2011 werden keine         Papier-Lohnsteuerkarten mehr versandt. Mit der Umsetzung des Elster-Lohn         II-Verfahrens ist die Finanzverwaltung in der Lage, Arbeitgebers künftig         verwertbare Lohnsteuerabzugsmerkmal vollelektronisch zur Verfügung zu         stellen. Bislang müssen diese Daten noch in Lohnsteuerermäßigungsverfahren         als Freibetrag auf der Papier-Lohnsteuerkarte eingetragen         werden. 
              
            Unternehmensberatung 
            Basiszins für         Unternehmensbewertungen und Beteiligungen 
                          Zur Bewertung         von Unternehmen und Beteiligungen mit dem Ertragswertverfahren werden die         Nettoeinnahmen der Anteilseigener abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich         dabei aus einem Basiszins zzgl. eines Risikozuschlags. Basiszinssätze         sollen bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten         Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden. Für Bewertungsstichtage im Mai 2009         beträgt der Basiszinssatz wie auch im April 2009         4,00%  
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