Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 20  
              
            Buchhaltungsbüro 
            Elektronisches         Fahrtenbuch 
            Eine mittels         Computerprogramm erzeugte Datei, an deren bereits angegebenen Datenbestand         zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen werden, stellt         kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar (Finanzgericht Münster vom         18.12.2008). Das Gericht führt aus, dass die Reichweite der Änderungen in         der Datei selbst dokumentiert und bei gewöhnlicher Einsichtnahme in die         Datei offen gelegt werden muss. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss         zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Die zu erfassenden         Fahrten einschließlich der dann erreichten Gesamtkilometerstände müssen im         Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang         wiedergegeben werden. Selbst wenn die einzelnen Eintragungen in der         Computerdatei unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Fahrt vorgenommen         worden sind, ist eine Aufzeichnung per Excel-Datei nicht als ordnungsgemäß         anzusehen. 
              
            Lohnbuchhaltung 
            Kurzarbeitergeld auf 24 Monate         verlängert 
            Der         Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie bislang maximal 18, jetzt für bis         zu 24 Monate möglich. Die Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die         Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat         vollständig erstatten. Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und         befristet Beschäftigte.  
              HINWEIS: 
              Das Kurzarbeitergeld ist zwar         steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das übrige,         steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des Progressionsvorbehalts         berücksichtigt. 
              
            Lohnsteuerhilfe 
            Steuerfreiheit einer         Rente 
            Eine         Schadensersatzrente, die dem durch den Tod des Ehegatten eingetretenen         materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, unterliegt nicht der         Steuerpflicht. Im zu entscheidenden Fall vor dem Bundesfinanzhof am         26.11.2008 verstarb der Ehemann an den Folgen eines ärztlichen Fehlers.         Die Versicherung zahlte eine monatliche Schadensersatzrente, wobei 2/3 auf         den Unterhaltsschaden und 1/3 auf den Haushaltsführungsschaden entfielen.  
              HINWEIS: 
              Derartige Renten unterliegen mit dem Gesamtbetrag nicht         der Einkommensteuerpflicht. 
             
             
            Unternehmensberatung 
            Ehedoppelname –         Verfassungsgericht sagt nein  
            Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.05.2009         entschieden, dass die Regelung, nach der einem Ehedoppelnamen kein         weiterer Namen als Begleitnamen angefügt werden darf, mit dem Grundgesetz         vereinbar ist. Ehegatten können bei der Eheschließung durch Erklärung         gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit         Ehenamen bestimmen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder dem         bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Ansonsten trägt         jeder Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen weiter. Wird nun schon         ein aus mehreren Namen bestehender Name eines Ehegatten zum Ehenamen         bestimmt, dann darf jedoch der andere Ehegatte seinen Namen dem Ehenamen         nicht als Begleitname anfügen. 
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