Aktuelles aus Steuern
und Recht 
             
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 12  
              
            Buchhaltungsbüro 
            7 % Umsatzsteuer         bei         Partyservice? 
            Im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.12.2008 wurde die Frage des         Steuersatzes bei einem Partyservice für folgenden Fall         geklärt: 
            Zusätzlich zur Lieferung von Speisen gehört zum         Leistungsangebot die Überlassung von Geschirr und Besteck; hierfür wurde         jeweils gesondert ein Entgelt berechnet. Nicht alle Kunden bzw. nur ein         Teil machte von diesem Angebot tatsächlich Gebrauch. Bei Überlassung von         Geschirr und Besteck wurde dieses anschließend nach Abholung beim Kunden         vom Partyservice gereinigt. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs liegt eine         einheitliche Leistung vor, die als sonstige Leistung einzustufen und damit         mit dem Regelsteuersatz zu besteuern ist. Der Partyservice hat die Speisen         verzehrfertig zubereitet und zur vereinbarten Zeit zusätzlich Geschirr und         Besteck überlassen. Eine Aufteilung kommt nach Meinung des         Bundesfinanzhofs nicht in         Betracht. 
              
            Lohnbuchhaltung 
            Korrektur         der Lohnabrechnung durch neue         Steuertarife 
            Nach den Regelungen des         Konjunkturpaketes II muss der neue Steuertarif bereits für die         Lohnabrechnung der Monate März 2009 ff. durch den Arbeitgeber         berücksichtigt werden. Bei der Korrektur der bereits abgerechneten Monate         Januar und Februar 2009 kann der Arbeitgeber unterschiedlich vorgehen. Zum         einen ist eine völlige Neuberechnung der bisherigen Lohnzahlungszeiträume         Januar und Februar möglich. Zum anderen kann dagegen eine         Differenzberechnung für diese beiden Monate bei der März-Abrechnung nach         dem Prinzip des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs erfolgen. Außerdem         ist es zulässig, die Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer im         Rahmen des Lohnsteuerabzugs einer zeitnah anstehenden Einmalzahlung         vorzunehmen. 
              HINWEIS: 
              Mit Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung         ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs ausgeschlossen. Dies betrifft         Arbeitnehmer, die bis Ende Februar 2009 aus dem Dienstverhältnis         ausgeschieden sind. 
              
            Lohnsteuerhilfe 
            Entwurf zur         Wiedereinführung der Pendlerpauschale liegt         vor 
            Am 05.03.2009 hat der Bundestag         über den Gesetzentwurf zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der         Pendlerpauschale beraten. Danach soll der Rechtstand von 2006 auch für die         Jahre ab 2007 wiederhergestellt werden. Das beinhaltet nicht nur die         Abzugsmöglichkeit von 0,30 EUR ab dem 1. km als Betriebsausgaben oder         Werbungskosten, sondern darüber hinaus auch die Fahrkarten für die         Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Kosten eines Unfalls auf der         Pendelstrecke. 
              HINWEIS: 
              Bereits am 10.02.2009 hatte das bayerische         Kabinett einen Gesetzentwurf zu diesem Thema im Bundesrat eingebracht.         Dieser unterscheidet sich im Wesentlichen nur in seiner Begründung. Eine         grundlegende Neuordnung für die Zukunft ist jedoch auch mit dieser         Neuregelung nicht ausgeschlossen. 
              
            Unternehmensberatung 
            Umweltprämie kann mit Kaufvertrag des Neuwagens reserviert         werden 
            Nach einer         Pressemitteilung des BMWi vom 09.03.2009 kann durch Vorlage eines         rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und         Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reserviert werden. Das neue Verfahren         tritt am 30.03.2009 in Kraft. Auch Erben können nun gegen Vorlage des         Erbscheins für einen auf den Erblasser zugelassenen Pkw die Abwrackprämie         geltend machen 
              HINWEIS:  
            Auch bei einer Reservierung erfolgt die         Auszahlung der Umweltprämie erst, wenn der erworbene Pkw neu zugelassen         und das Altfahrzeug verschrottet ist und der Nachweis hierüber         vorliegt. 
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