Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 29  
            Buchhaltungsbüro 
            Neues                                                            zu                                                            innergemeinschaftlichen                                                            Lieferungen 
            Mit                                                            zwei Urteilen                                                            vom 17.02.2011                                                            hat der                                                            Bundesfinanzhof                                                            eine Reihe von                                                            Zweifelsfragen                                                            bei sog.                                                            innergemeinschaftlichen                                                            Lieferungen an                                                            Unternehmer in                                                            andere                                                            Mitgliedsstaaten                                                            geklärt.                                                            Insbesondere                                                            wurden Fragen                                                            zur                                                            betrügerischen                                                            Ausnutzung der                                                            Umsatzsteuerbefreiung                                                            für                                                            Liefergeschäfte                                                            innerhalb der                                                            Europäischen                                                            Union                                                            erläutert.                                                            Eine Aussage                                                            betrifft die                                                            Nachweispflicht                                                            bei                                                            innergemeinschaftlichen                                                            Lieferungen.                                                            Der                                                            Unternehmer,                                                            der die                                                            Steuerfreiheit                                                            für derartige                                                            Lieferungen in                                                            Anspruch                                                            nimmt, hat die                                                            Voraussetzungen                                                            solcher                                                            Steuerfreiheit                                                            durch Belege                                                            und                                                            Aufzeichnungen                                                            nachzuweisen.                                                            Bei einer                                                            Versendung                                                            durch einen                                                            vom Lieferer                                                            oder Abnehmer                                                            beauftragten                                                            Spediteur kann                                                            der Nachweis                                                            auch durch                                                            einen sog.                                                            CMR-Frachtbrief                                                            geführt                                                            werden.                                                            Entgegen der                                                            Verwaltungsauffassung                                                            gilt dies auch                                                            dann, wenn der                                                            CMR-Frachtbrief                                                            nicht vom                                                            Auftraggeber                                                            unterschrieben                                                            ist.  
              HINWEIS: 
              A ußerdem trat                                                            der BFH der                                                            Auffassung                                                            entgegen, dass                                                            die                                                            Steuerfreiheit                                                            für die                                                            innergemeinschaftliche                                                            Lieferung                                                            allein mit der                                                            Begründung                                                            versagt werden                                                            kann, es liege                                                            ein                                                            „Karussellgeschäft“                                                            vor. 
            Lohnbuchhaltung 
            Azubis brauchen keine                                            Lohnsteuerkarte 
            Die                                        OFD Koblenz weist in ihrer                                        Pressemitteilung vom 30.06.2011                                        darauf hin, dass ab dem Jahr 2011                                        eine Vereinfachungsregel für                                        Auszubildende zu beachten ist.                                        Danach reicht es aus, wenn die                                        Auszubildenden ihrem Arbeitgeber                                        schriftlich bestätigen, dass es                                        sich um ihr erstes                                        Dienstverhältnis handelt und                                        gleichzeitig die elfstellige                                        Identifikationsnummer, das                                        Geburtsdatum und die                                        Religionszugehörigkeit mitteilen.                                        Der Arbeitgeber kann dann die                                        Steuerklasse 1 unterstellen und                                        die entsprechend berechnete                                        Lohnsteuer an das Finanzamt                                        abführen. Eine Lohnsteuerkarte ist                                        nicht erforderlich; die Aussage                                        des Lehrlings gilt als Beleg. Die                                        Vereinfachungsregelung gilt für                                        alle, die im Jahr 2011 erstmalig                                        eine Ausbildung beginnen. 
              HINWEIS: 
              Ab dem Jahr 2012 werden sämtliche                                        für die Lohnabrechnung benötigten                                        Informationen in einer Datenbank                                        der Finanzverwaltung hinterlegt                                        und dem Arbeitgeber elektronisch                                        bereit gestellt. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Entlastung der Kleinunternehmen 
            Am 15.07.2011 ist die neue                            Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft                            getreten. Damit wird die Grenze für monatliche                            Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem                            Berichtmonat September 2011 von 50.000 auf                            150.000 EUR Jahresumsatz angehoben. Mit der                            neuen Verordnung sollen rund 2.700                            Kleinunternehmen von Meldepflichten und damit                            von bürokratischen Lasten befreit werden.                            Grundlage der Berichtspflichten ist das                            Handelsstatistikgesetz. Struktur und                            Entwicklung im Handel und Gastgewerbe sollen                            so beurteilt werden. Die konjunkturelle                            Entwicklung im Gastgewerbe kann aber noch                            immer hinreichend genau wiedergegeben werden. 
            Antragsveranlagung nur vier Jahre 
            Nach einer Entscheidung des                            Bundesfinanzhofs vom 14.04.2011 kommt die sog.                            Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung nicht in                            Betracht. Dies gilt auch bei Anwendung der                            Übergangsregelung, die in der Fassung des                            Jahressteuergesetzes 2008 enthalten war. Da                            eine Verpflichtung zur Abgabe einer                            Steuererklärung in diesen Fällen nicht                            vorliegt, bleibt es bei Anwendung der                            einfachen Verjährungsfristen (i.d.R. derzeit                            vier Jahre). Die Ausweitung der                            Abgabemöglichkeiten auf bis zu sieben Jahre                            ist für nichtverpflichtende Steuererklärungen                            nicht anwendbar.  
            Unternehmensberatung 
            Entlastung                                                      der                                                      Kleinunternehmen   
            Am 15.07.2011 ist die                                          neue                                          Gastgewerbestatistikverordnung                                          in Kraft getreten. Damit wird                                          die Grenze für monatliche                                          Meldepflichten im Gastgewerbe ab                                          dem Berichtmonat September 2011                                          von 50.000 auf 150.000 EUR                                          Jahresumsatz angehoben. Mit der                                          neuen Verordnung sollen rund                                          2.700 Kleinunternehmen von                                          Meldepflichten und damit von                                          bürokratischen Lasten befreit                                          werden. Grundlage der                                          Berichtspflichten ist das                                          Handelsstatistikgesetz. Struktur                                          und Entwicklung im Handel und                                          Gastgewerbe sollen so beurteilt                                          werden. Die konjunkturelle                                          Entwicklung im Gastgewerbe kann                                          aber noch immer hinreichend                                          genau wiedergegeben werden. 
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