Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 25  
            Buchhaltungsbüro 
            Noch                                                            zahlreiche                                                            gesetzliche                                                            Änderungen 
            In                                                            den                                                            Gesetzesentwurf                                                            zum                                                            Steuervereinfachungsgesetz                                                            2011 wurden                                                            noch                                                            zahlreiche                                                            Änderungen                                                            aufgenommen.                                                            U. a. sollen                                                            künftig                                                            Sonderausgaben,                                                            außergewöhnliche                                                            Belastungen                                                            und bestimmte                                                            Steuerermäßigungen                                                            bei der                                                            Ehegatteneinzelveranlagung                                                            demjenigen                                                            Ehegatten                                                            zugerechnet                                                            werden, der                                                            die                                                            Aufwendungen                                                            wirtschaftlich                                                            getragen hat.                                                            Außerdem soll                                                            der                                                            Kinderfreibetrag                                                            von einem                                                            Elternteil auf                                                            den anderen                                                            Elternteil                                                            übertragen                                                            werden können,                                                            auch wenn der                                                            eine                                                            Elternteil                                                            mangels                                                            Leistungsfähigkeit                                                            gegenüber dem                                                            Kind nicht                                                            unterhaltspflichtig                                                            ist. Der                                                            Nachweis von                                                            Aufwendungen                                                            im                                                            Krankheitsfall                                                            muss                                                            zwangsläufig                                                            erfolgen,                                                            damit der                                                            steuerliche                                                            Abzug als                                                            außergewöhnliche                                                            Belastungen                                                            ermöglicht                                                            wird. Bei der                                                            vollelektronischen                                                            Übermittlung                                                            von                                                            Steuerdaten                                                            wird eine                                                            obligatorische                                                            Authentifizierung                                                            des                                                            Datenübermittlers                                                            eingeführt. 
              Hinweis:                                                            Sofern der                                                            Bundesrat am                                                            08.07.2011 dem                                                            Ge                                                            setzesentwurf                                                            nicht                                                            zustimmen                                                            wird, müsste                                                            der                                                            Vermittlungsausschuss                                                            eingeschaltet                                                            werden. 
            Lohnbuchhaltung 
            Aktuelles zu ELENA  
            Die                                        Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen                                        hat beantragt, die                                        ELENA-Meldepflicht aufzuheben und                                        die Daten der Beschäftigten zu                                        löschen. Nach Fraktionsansicht ist                                        die sofortige Aufhebung der                                        Meldepflicht zwingende Konsequenz                                        aus dem Beschluss der                                        Regierungsfraktionen. Damit soll                                        der Beginn der Datenabrufe durch                                        die Behörden von 2012 auf 2014                                        verschoben werden. Die                                        Beibehaltung der                                        Übermittlungspflicht sei ohne                                        jegliche Rechtfertigung.                                        Anderenfalls werde ohne                                        hinreichenden Grund eine                                        Gefährdung der Integrität und                                        Vertraulichkeit der Daten von                                        Millionen von Beschäftigten in                                        Kauf genommen. Außerdem bedarf es                                        einer umgehenden und                                        abschließenden Entscheidung von                                        ELENA insgesamt. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Steuerhinterziehung bei fehlenden                    Rentenbezügen   
            Nach dem Urteil des FG                            Rheinland-Pfalz und der Pressemitteilung vom                            09.06.2011 können fehlende Angaben über                            erhaltene Rentenbezüge als Steuerhinterziehung                            gewertet werden. Die Kläger hatten                            unvollständige Angaben gemacht, worauf das                            Finanzamt die Steuerfestsetzungen 10 Jahre                            rückwirkend änderte. In den Anleitungen zur                            Einkommensteuererklärung werden nach Meinung                            des Gerichts alle Rentner angesprochen und                            auch aufgefordert, eine entsprechende Anlage                            für die Rentenbezüge abzugeben.  
              Hinweis: Die Revision wurde nicht zugelassen. 
            Unternehmensberatung 
            Gebühr für                                                      Darlehenskonto                                                      unwirksam   
            Eine Klausel in                                          Allgemeinen Geschäftsbedingungen                                          einer Bank ist unwirksam, wenn                                          sich das Kreditinstitut beim                                          Abschluss von Darlehensverträgen                                          mit Privatkunden für die Führung                                          des Darlehenskontos eine Zahlung                                          von einer monatlichen Gebühr                                          zusichern lässt. Die Bank                                          richtet ein solches Konto nach                                          Meinung des BGH nicht als                                          Sonderleistungen für den                                          Darlehensnehmer ein, sondern                                          allein für abrechnungstechnische                                          Zwecke. Eine derartige Klausel                                          ist nicht vereinbar und                                          benachteiligt den Kunden                                          entgegen Treu und Glauben                                          unangemessen. Damit werden                                          Entgelte für Tätigkeiten                                          erhoben, welche die Bank in                                          eigenem Interesse erbringt.  |