Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 7 
Buchhaltungsbüro 
Aktivierung Vorsteuererstattung  
 Ein Anspruch auf Erstattung von Vorsteuern ist erst dann in der Bilanz zu aktivieren, wenn das strittige Verfahren abgeschlossen und das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist. Erst mit der Veröffentlichung wird das Urteil für allgemein anwendbar erklärt. Dass eine EuGH-Rechtsprechung bereits bekannt geworden ist, reicht für die Aktivierung der Forderung nicht aus. Die Finanzverwaltung muss die dem Urteil entgegenstehende Rechtsauffassung tatsächlich aufgegeben haben. Beim BFH ist ein Revisionsverfahren zur Entscheidung des FG Baden-Württemberg anhängig. 
Lohnbuchhaltung 
Pauschalversteuerte Leistungen 
Es wurde nun vom BFH die Frage der Zulässigkeit von pauschal zu versteuernden Leistungen dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Arbeitgeber zahlt z. B. bei Pensionskassen eine Pauschalsteuer, obwohl der Zufluss an den Arbeitnehmer dennoch Arbeitslohn darstellt. Dies gilt für laufende Zahlungen genauso wie für Sonderzahlungen, die vom Arbeitgeber wie im Streitfall geleistet wurden, weil der Arbeitgeber die Versorgungsanstalt verlässt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei klar verletzt, weil die pauschale Steuer des Arbeitgebers nicht zur steuerlichen Entlastung des beteiligten Mitarbeiters führt. 
Lohnsteuerhilfe 
Nahrungsergänzungsmittel steuerlich absetzbar? 
Vom zuständigen Finanzgericht wurde erneut die Berücksichtigung von Nahrungsergänzungsmitteln abgelehnt. Grundsätzlich wird Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn die Nahrungsergänzung anstelle von Medikamenten und ärztlich verordnet eingenommen wird. Auch bei langzeitig angewendeten Diätformen zur Linderung der Krankheit, wie z. B. Gicht, ist der Abzug ausgeschlossen. 
Unternehmensberatung 
Soli verfassungswidrig? 
      Das Finanzgericht Niedersachsen hat nun die Begründung vorgelegt, weshalb der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sein soll. Bereits zum zweiten Mal wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Beim ersten Mal wurde jedoch aus formellen Gründen die Vorlage zurückgewiesen. Nun aber folgte eine durchaus erfolgversprechende Begründung: Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, da es im Gegenteil zu anderen Abgaben kein Anrechnungsverfahren gebe. Dies betrifft insbesondere Arbeitnehmer und Freiberufler. Die Bekanntgabe des neuen Aktenzeichens beim Bundesverfassungsgericht wird in Kürze erwartet. 
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