Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 6

Buchhaltungsbüro

Anteiliger Vorsteuerabzug bei Gemeinschaften

Ist eine Personengemeinschaft selbst nicht Unternehmer, steht den daran beteiligten Gemeinschaftern der Vorsteuerabzug nur in Höhe deren Anteile zu. Im Urteilsfall ging es um eine Ehegattengemeinschaft, die für die Kfz-Werkstätte des Ehemanns Pachtzahlungen getätigt hat. Der Vorsteuerabzug aus den Pachtzahlungen wurde nur zu 50 % anerkannt, weil nur insoweit eine unternehmerische Eigenschaft des Ehemannes gegeben war. Der Pachtvertrag war auf beide Ehegatten abgeschlossen worden. Die Zahlungen erfolgten in voller Höhe vom Konto des unternehmerisch tätigen Ehegatten. Das Finanzgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim BFH zu.

Lohnbuchhaltung

Übernahme von Bußgeldern

Der BFH hat im Urteil vom 15.11.2013 klar gestellt, dass Bußgelder, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer übernimmt, grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Dies gilt auch dann, wenn eine Spedition wegen Überschreiten der Lenkzeiten die festgesetzten Bußgelder bezahlt. Im Urteilsfall sollte die Frage geprüft werden, inwieweit ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könnte und damit die Besteuerung außer Betracht bleiben kann. Ein eigenbetriebliches Interesse wird jedoch stets durch verbotswidriges Handeln überlagert.

Lohnsteuerhilfe

Neue Aussagen zu haushaltsnahen

Dienstleistungen Die Finanzverwaltung hat im BMF-Schreiben vom 10.01.2014 die Einzelheiten und Besonderheiten zu haushaltsnahen Dienstleistungen auf den neusten Stand gebracht. Dabei wird auch auf Einzelfälle, wie Pflegedienstleistungen, Gutachterleistungen oder Leistungen auf öffentlichem Gelände hingewiesen. Dabei sollte aber auch auf die anhängigen Verfahren verwiesen werden, wobei der BFH klären soll, ob nicht doch gesetzlich vorgeschriebene Gutachter- oder Prüfleistungen absetzbar sein können. Auch die zumindest anteilige Berücksichtigung bei Leistungen auf öffentlichem Gelände ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt.

Unternehmensberatung

Insolvenzen genauer untersucht

Im Jahr 2013 wurden ca. 26.700 Unternehmen zahlungsunfähig. Dies sind fast 10 % weniger als im Vorjahr. Bereits zum vierten Mal in Folge ist damit ein Rückgang der Insolvenzfälle zu verzeichnen. Rund ein Drittel der beteiligten Unternehmen waren dabei nur zwei Jahre aktiv. Die meisten Fälle waren aus Nordrhein-Westfalen festzustellen. Zum großen Teil handelte es sich um Kleingewerbetreibende. Auffällig ist die gestiegene Zahl der Insolvenzfälle bei der sog. kleinen Kapitalgesellschaft „Unternehmergesellschaft“. Häufige Ursache der gescheiterten Unternehmensführung ist falsche Markteinschätzung und Fehler in Controlling, Debitorenmanagement und Unternehmensplanung.

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