Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 4

Buchhaltungsbüro

Versagen des Vorsteuerabzugs

In einer aktuellen Entscheidung wird erneut das Problem aufgegriffen, ob der Unternehmer seinen Vorsteuerabzug verlieren kann, wenn der Verkäufer ein Betrüger wäre. Im Urteilsfall hat der deutsche Unternehmer von einer polnischen GmbH einige Pkw eingekauft. Die ausgewiesene Umsatzsteuer wurde vom Kläger als Vorsteuer abgezogen, weil die Angaben wie z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ordnung waren. Das Finanzamt verwehrte den Vorsteuerabzug mit dem Hinweis, dass eine betrügerische Unternehmung vorgelegen hätte, die nur als Briefkastenfirma existierte. Das Finanzgericht hatte jedoch Zweifel in der Handhabung und auf die Beweispflicht der Finanzbehörde hingewiesen. In Anbetracht der Fortentwicklung der BFH-Rechtsprechung hierzu wurde Beschwerde beim Obersten Gericht zugelassen.

Lohnbuchhaltung

Geschenke und Besteuerung mit 30 %

In einer Pressemitteilung hat der BFH am 15.01.2014 die positiven Ergebnisse in drei Urteilsfällen zur Besteuerung von Geschenken nach § 37 b EStG bekanntgegeben. Es ist damit immer darauf abzustellen, ob das Geschenk für den Beschenkten im Rahmen einer Einkunftsart zufließt. Keine Besteuerung erfolgt, wenn der Beschenkte im Ausland ansässig ist oder eine Privatperson beschenkt wird. Im Übrigen ist auch die vom Arbeitgeber angewiesene Begleitung der Geschäftspartner durch Arbeitnehmer bei einer Schiffsfahrt nicht zu besteuern, da dies lt. Aussage des BFH keinen Arbeitslohn darstellt.

Lohnsteuerhilfe

Häuslicher Telearbeitsplatz

Dem Kläger wurde vom zuständigen Finanzgericht der Abzug der Aufwendungen für den häuslichen Telearbeitsplatz verweigert. Der Abzug ist dann nicht möglich, wenn am Feierabend oder auch am Wochenende dort Arbeiten verrichtet werden, die auch an dem anderen Arbeitsplatz erledigt werden könnten. Das Argument des störungsfreien Arbeitens allein kann den Abzug auch nicht im Rahmen des Höchstbetrages eröffnen. Der Angestellte einer Bank hatte damit keinen Ansatz der Kosten, obwohl der Arbeitgeber einen Zuschuss gezahlt hatte.
HINWEIS: Da aber der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukommt, wurde die Revision zugelassen (siehe auch aktuelles Verfahren vor dem BFH unter Az VI R 40/12).

Unternehmensberatung

Unternehmensbewertung

Die Finanzverwaltung hat in einem aktuellen BMF-Schreiben die Zinssätze zur Bewertung eines Unternehmens aufgenommen und damit in Zusammenhang stehende Firmenwert-Feststellung bei nicht notierten Kapitalgesellschaften aktualisiert. Mit Schreiben vom 03.01.2014 wird der aktuelle Basiszinssatz mit 2,59 % bekanntgegeben.

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