Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 27 
Buchhaltungsbüro 
Umsatzsteuer für Essen mit Getränk 
Nach einem Urteil des BFH ist der Kaufpreis für ein Sparmenü, in dem auch ein  Getränk enthalten ist, nach Maßgabe der Einzelverkaufspreise in eine Lieferung zu 19 % (Getränk) und in eine Lieferung zu 7 % (Essen) aufzuteilen. Auch nach Auffassung des EuGH soll dies die einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode sein. Die Bemessungsgrundlage des Getränks wird im Verhältnis der Marktpreise ermittelt. Dies ist der Einzelverkaufspreis für das Getränk dividiert durch die Summe des Einzelverkaufspreises mal Menüpreis. Der so ermittelte Wert ist ein Bruttowert. Die Umsatzsteuer ist mit 19 % für das Getränk herauszurechnen. Nur in Ausnahmefällen kann auch das Getränk ermäßigt besteuert sein. Die Anlage zu § 12 des UStG führt hier Wasser, Milch oder Milchmixgetränke mit 75 % Milchanteil auf.  
Lohnbuchhaltung 
Neue Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung 
Ab dem 01.07.2013 ist die neue Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft getreten und für alle Arbeitgeber ab diesem Stichtag bindend. Die Umsetzung hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnabrechnungspraxis. Das Gesamt-Brutto muss einheitlich definiert und Zukunftssicherungsleistungen gesondert dargestellt werden. Außerdem sind Mindestangaben und der Aufbau der Bescheinigung verbindlich geregelt. Der Arbeitgeber kann freiwillige Angaben über die Mindestangaben hinaus weiterhin tätigen. Künftig kann durch die einheitliche Definition die Entgeltabrechnung auch als Nachweis bei Beantragungen der Sozialleistungen vorgelegt werden. 
Lohnsteuerhilfe 
Krankheitskosten - Einspruch einlegen 
Krankheitskosten werden beim Abzug als außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung gekürzt. Nun ist ein Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 33/13 zur Frage anhängig, ob derartige Aufwendungen ohne Kürzung um die sogenannte zumutbare Belastung steuerlich abziehbar sind. Bereits Finanzgerichte haben sich mit der Frage beschäftigt, ob der Umfang der ungekürzt zu berücksichtigenden Krankheitskosten nicht sinnvoller auf das sozialhilfegleiche Belastungsniveau abgestellt werden sollte. Unter Berufung auf das Revisionsverfahren und gleichzeitigem Antrag auf Ruhen des Verfahrens wird die Finanzverwaltung den Einspruch zunächst offenlassen.  
Unternehmensberatung 
Angebotsschreiben nach Registereintragung 
Unseriöse Anbieter versenden insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben an kleine und mittlere Unternehmen. Diese enthalten ein Angebot zu Veröffentlichungen von Unternehmensdaten in speziellen Internetverzeichnissen. In der Ausgestaltung des Schreibens kann der Eindruck erweckt werden, es handle sich um eine behördliche Rechnung. Dem Schreiben beigefügt ist regelmäßig ein vorausgefüllter Überweisungsträger. Nach Aussage zuständiger Verbände sollten Beteiligte unbedingt auf die unseriösen Praktiken hingewiesen werden. Es wird dringend empfohlen, diese Schreiben zu ignorieren.  |