Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 8  
            Buchhaltungsbüro 
            Innergemeinschaftliche                                                            Lieferungen 
            Mit                                                            Wirkung vom                                                            01.01.2012                                                            wurden für die                                                            Steuerbefreiung                                                            innergemeinschaftlicher                                                            Lieferungen                                                            neue                                                            Nachweisregelungen                                                            geschaffen.                                                            Hierzu hat die                                                            Finanzverwaltung                                                            eine                                                            Nichtbeanstandungsregelung                                                            getroffen,                                                            wonach für bis                                                            zum 31.03.2012                                                            ausgeführte                                                            innergemeinschaftliche                                                            Lieferungen                                                            der beleg- und                                                            buchmäßige                                                            Nachweis nach                                                            altem Recht                                                            nicht                                                            beanstandet                                                            wird. Durch                                                            BMF-Schreiben                                                            vom 06.02.2012                                                            wird diese                                                            Nichtbeanstandungsregelung                                                            um drei                                                            weitere Monate                                                            verlängert.                                                            Somit sind die                                                            Neuregelungen                                                            unter anderem                                                            zum sog.                                                            Gelangensnachweis                                                            erst ab dem                                                            01.07.2012                                                            zwingend                                                            anzuwenden.  
            Lohnbuchhaltung 
            Sozialversicherung                                  ab 2012       
            Zum                                  01.01.2012 unterliegen Teilnehmer aller                                  dualen Studiengänge der                                  Versicherungspflicht in der Kranken-,                                  Pflege-, Renten- und                                  Arbeitslosenversicherung. Die                                  Versicherungspflicht in der                                  Krankenversicherung besteht während der                                  gesamten Dauer des Studiengangs und                                  damit sowohl während der Praxisphasen                                  als auch während der Studienabschnitte.                                  Es besteht weder eine Übergangsregelung                                  noch eine Befreiungsmöglichkeit. Endet                                  die ausbildungsintegrierte                                  Berufsausbildung vor dem Ende des                                  ausbildungsintegrierten Studiums, ändert                                  sich nichts an der eingetretenen                                  Sozialversicherungspflicht. Diese                                  besteht bis zum Ende des Studiums fort,                                  sofern die Ausbildungsvergütung                                  weitergezahlt wird.              
            Lohnsteuerhilfe 
            Eingetragene Lebenspartner  
            
                        Nach dem Beschluss des FG Münster                            wird im Wege einer Aussetzung der Vollziehung                            die Wahl der Lohnsteuerklassen III und V durch                            Partner einer eingetragenen                            Lebenspartnerschaft zugelassen. Es bestehe                            zumindest die Möglichkeit, dass die                            Ungleichbehandlung von verheirateten und                            verpartnerten Steuerpflichtigen gegen das                            Grundgesetz verstößt.  
Der besondere Schutz von Ehe und Familie                            rechtfertigt nach Aussage des Gerichts keine                            Differenzen zwischen Ehe und eingetragener                            Lebenspartnerschaft im Hinblick auf                            steuerliche Vorschriften. Der Senat hat die                            Beschwerde zum BFH zugelassen. 
            Unternehmensberatung 
            Moderne                                                      Unternehmensbesteuerung 
            Die                                          schwarz-gelbe Koalition will die                                          Besteuerung von Unternehmen                                          weiter modernisieren und hat                                          hierzu einen Zwölf-Punkte-Plan                                          zur Reform der                                          Unternehmensbesteuerung                                          vorgestellt. Zu den dort                                          vorgeschlagenen Maßnahmen zählen                                          u. a. die Anhebung des                                          Höchstbetrags bei                                          Verlustrücktrag, die                                          Vereinfachung des steuerlichen                                          Reisekostenrechts bei den                                          Fahrtkosten sowie beim                                          Verpflegungsmehraufwand und bei                                          Unterkunftskosten. Außerdem soll                                          der Verlustabzug bei                                          beschränkter Haftung im Rahmen                                          von Personengesellschaften                                          vereinfacht werden. Des Weiteren                                          sind Neuerungen und                                          Vereinfachungen im                                          grenzüberschreitenden Bereich                                          geplant. 
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