Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 7  
            Buchhaltungsbüro 
            Elektronische                                                            Übermittlung                                                            der Anlage EÜR                                                            2011 
            Die                                                            Verpflichtung                                                            zur Abgabe von                                                            Einkommensteuererklärungen                                                            auf                                                            elektronischem                                                            Weg                                                            hinsichtlich                                                            betrieblicher                                                            Steuern gilt                                                            sowohl bei                                                            Bilanzierern                                                            als auch bei                                                            Einnahmenüberschussrechnern.                                                            Bei                                                            Einnahmenüberschussrechnern                                                            mit                                                            Betriebseinnahmen                                                            unter 17.500                                                            EUR im                                                            Wirtschaftsjahr                                                            wird es jedoch                                                            nicht                                                            beanstandet,                                                            wenn der                                                            Steuererklärung                                                            anstelle des                                                            Vordrucks eine                                                            formlose                                                            Gewinnermittlung                                                            beigefügt                                                            wird. In                                                            diesem Fall                                                            wird auf die                                                            elektronische                                                            Übermittlung                                                            der EÜR nach                                                            amtlich                                                            vorgeschriebenen                                                            Datensatz                                                            durch                                                            Datenfernübertragung                                                            verzichtet.                                                            Die                                                            Verpflichtungen,                                                            den Gewinn                                                            nach den                                                            geltenden                                                            gesetzlichen                                                            Vorschriften                                                            zu ermitteln,                                                            sowie die                                                            sonstigen                                                            gesetzlichen                                                            Aufzeichnungspflichten                                                            zu erfüllen,                                                            bleiben davon                                                            unberührt.  
              HINWEIS: 
              In diesen                                                            Fällen bleibt                                                            es aber bei                                                            der                                                            Übermittlung                                                            der                                                            Steuererklärung                                                            nach amtlich                                                            vorgeschriebenen                                                            Datensatz (mit                                                            Ausnahme                                                            Anlage EÜR). 
            Lohnbuchhaltung 
            Privatnutzung                                  Dienstwagen     
            Der                                  BFH hat in seinem Urteil vom 16.10.2011                                  klargestellt, dass Fahrten zwischen                                  Wohnung und Arbeitsstätte keine                                  Privatnutzung darstellen, sondern der                                  Erwerbssphäre zuzuordnen sind. Diese                                  Fahrten können also keine 1 %ige                                  Versteuerung auslösen. Geklagt hatte                                  eine angestellte Autoverkäuferin, die                                  einen Nutzungsvorteil für die                                  Privatnutzung von Vorführwagen                                  versteuern sollte. Ihr Arbeitgeber hatte                                  ihr nur die Nutzung für berufliche                                  Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung und                                  Arbeitsstätte gestattet. Hat der                                  Arbeitgeber aber das Nutzungsverbot zum                                  Schein ausgesprochen und damit insgeheim                                  die Privatnutzung erlaubt, darf die 1                                  %-Regelung angewendet werden.  
              HINWEIS: 
            Ein geldwerter Vorteil liegt nicht vor,                                  wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen                                  vorbotenerweise für private Fahrten                                  nutzt.    
            Lohnsteuerhilfe 
            Längerer Arbeitsweg ansetzbar 
            Nach aktuellen Entscheidungen des                            Bundesfinanzhofs kann ein Arbeitnehmer auch                            dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich                            geltend machen, wenn dadurch kein erheblicher                            Zeitvorteil gegenüber der kürzeren Strecke                            erreicht wird. Die Entfernungspauschale ist                            immer mit der kürzesten Strecke anzusetzen.                            Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine andere                            Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger                            ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt                            wird. Die Finanzverwaltung war bisher der                            Auffassung, dass die längere Strecke                            mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten                            einbringen muss. Nach Ansicht der Richter                            müssen jedoch keine konkreten zeitlichen                            Vorgaben erfüllt sein. Vielmehr kommt es auf                            die Umstände des Einzelfalls an. Als Kriterien                            für die verkehrsgünstigere Strecke sind z . B.                            die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln                            oder ähnliches heranzuziehen.  
            Unternehmensberatung 
            Gefälschte                                                      Mails im Namen der                                                      Finanzverwaltung 
            Das                                          Finanzministerium warnt vor                                          E-Mails, die angeblich von der                                          Finanzverwaltung versendet                                          wurden. Der Empfänger wird in                                          diesen Mails aufgefordert, eine                                          im Anhang befindliche Datei zu                                          öffnen. Nach dem Text des                                          Anschreibens soll es sich bei                                          der Datei um einen                                          verschlüsselten Bescheid                                          handeln. Ausdrücklich wird                                          darauf hingewiesen, dass zwar                                          Benachrichtigungen per E-Mail                                          von der Finanzverwaltung                                          versendet werden, niemals aber                                          jedoch Dateien in Form eines                                          Anhangs in einer Mail. Anhänge                                          sollten nur geöffnet werden,                                          wenn deren Herkunft zweifelsfrei                                          feststeht.  
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