Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            Archiv 2011  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 6  
            Buchhaltungsbüro 
            Umsatzsteuer                                                            bei                                                            Partyservice 
            Die                                                            Leistungen                                                            eines                                                            Partyservice-Unternehmens                                                            stellen                                                            grundsätzlich                                                            Dienstleistungen                                                            dar, die als                                                            sonstige                                                            Leistung dem                                                            Regelsteuersatz                                                            von derzeit 19                                                            % unterliegen.                                                            Etwas anderes                                                            gilt nur dann,                                                            wenn der                                                            Partyservice                                                            nur                                                            Standardspeisen                                                            ohne                                                            zusätzliches                                                            Dienstleistungselement                                                            liefert. Dabei                                                            müssen                                                            besondere                                                            Umstände                                                            belegen, dass                                                            die Lieferung                                                            der Speisen                                                            der                                                            dominierende                                                            Bestandteil                                                            des Umsatzes                                                            ist. Die                                                            Lieferung von                                                            Lebensmittelzubereitungen                                                            unterliegt                                                            hingegen dem                                                            ermäßigten                                                            Umsatzsteuersatz                                                            von derzeit 7                                                            % (BFH vom                                                            23.11.2011,                                                            veröffentlicht                                                            am                                                            25.01.2012). 
            Lohnbuchhaltung 
            Kurzarbeitergeld                                  ab 2012    
            Für                                  Kurzarbeitergeld, das im Jahr 2012                                  beginnt, gelten eingeschränkte                                  Regelungen. Die Bewilligung von                                  Kurzarbeitergeld gilt nur dann, wenn                                  mindestens 1/3 der Belegschaft von einem                                  Arbeits- und Entgeltausfall von                                  mindestens 10 % betroffen ist (bis Ende                                  2011 war ein einzelner Mitarbeiter                                  ausreichend). Das Kurzarbeitergeld wird                                  nur noch bis zu sechs Monate gezahlt                                  (bei Beginn 2011 waren dies noch zwölf                                  Monate). Die Arbeitsagentur beteiligt                                  sich nicht mehr an den auf das                                  Kurzarbeitergeld entfallenden                                  Sozialabgaben. Nach wie vor wirken sich                                  aber Betriebssicherungsvereinbarungen                                  nicht mindernd auf die Höhe des                                  anschließenden Kurzarbeitergeldes aus. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Zuteilung der                    Identifikationsnummer 
            
                        Die Zuteilung der                            Identifikationsnummer und die dazu erfolgte                            Datenspeicherung sind nach Aussage des BFH vom                            18.01.2012 verfassungsgemäß. Da die                            Identifikationsnummern den steuerpflichtigen                            natürlichen Personen anders als die bisherigen                            Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich                            zugeteilt werden, ermöglichen sie die                            eindeutige Identifizierung im                            Besteuerungsverfahren. Die                            Identifikationsnummern bilden außerdem eine                            wesentliche Voraussetzung für den Ersatz der                            bisherigen Lohnsteuerkarten durch die ab dem                            Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen                            Lohnsteuermerkmale. Die zutreffende und                            vollständige Erfassung der Alterseinkünfte                            wird aufgrund der Identifikationsnummer                            gewährleistet. Außerdem kann Missbräuchen bei                            Beantragung von Kindergeld sowie bei Abzug von                            Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.  
            Unternehmensberatung 
            Scheinselbständigkeit                                                      wird geprüft 
            Nach                                          einer Pressemitteilung vom                                          06.02.2012 des Deutschen                                          Bundestages spielt das Phänomen                                          der Scheinselbständigkeit im                                          Rahmen der Prüfungen und                                          Ermittlungen der Finanzkontrolle                                          Schwarzarbeit der Zollverwaltung                                          weiterhin eine nennenswerte                                          Rolle. Das Vorenthalten und                                          Veruntreuen von Arbeitsentgelt                                          unterliegt als Deliktform dem                                          Strafgesetzbuch. Nach                                          Einschätzung der Dienststellen                                          ist Scheinselbständigkeit                                          vornehmlich in den Brachen                                          Baugewerbe, Spedition, Transport                                          und Logistik sowie Garten- und                                          Landschaftsbau anzutreffen.                                          Sofern Beteiligte Zweifel haben,                                          ob eine selbständige Tätigkeit                                          oder eine abhängige                                          Beschäftigung vorliegt, sollte                                          zur Klärung ein Antrag bei der                                          Clearingstelle der Deutschen                                          Rentenversicherung Bund gestellt                                          werden. Dabei wird der                                          sozialversicherungsrechtliche                                          Status verbindlich festgestellt.                                          Außerdem muss die Einzugsstelle                                          in Form der zuständigen                                          Krankenkasse zwingend eine                                          Statusfeststellung herbeiführen,                                          wenn sich aus der Anmeldung eine                                          Beschäftigung ergibt, dass                                          dieser Angehöriger des                                          Arbeitgebers oder                                          geschäftsführender                                          Gesellschafter einer GmbH ist. 
           |