Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 44 
 Buchhaltungsbüro 
 Jahressteuergesetz                                                            2013 ist                                                            beschlossen 
 Der                                                            Bundestag hat                                                            am 25.10.2012                                                            den Entwurf                                                            der                                                            Bundesregierung                                                            für ein                                                            Jahressteuergesetz                                                            2013 in der                                                            vom                                                            Finanzausschuss                                                            geänderten                                                            Fassung                                                            angenommen.                                                            Geregelt wird                                                            die                                                            Steuerfreiheit                                                            von Bezügen                                                            bei                                                            Wehrdienstleistenden                                                            und                                                            Freiwilligendienstleistenden.                                                            Für                                                            Unterhaltsempfänger                                                            bleibt künftig                                                            bei der                                                            Ermittlung des                                                            eigenen                                                            Vermögens ein                                                            angemessenes                                                            Hausgrundstück                                                            unberücksichtigt.                                                            Im                                                            Grunderwerbsteuerrecht                                                            werden                                                            eingetragene                                                            Lebenspartner                                                            den                                                            Ehepartnern                                                            gleichgestellt.                                                            Umsatzsteuerbefreiungen                                                            werden auf                                                            besondere                                                            Heilbehandlungen                                                            ausgeweitet.                                                            Abgelehnt                                                            wurde der                                                            Antrag, den                                                            ermäßigten                                                            Umsatzsteuersatz                                                            für Hotels                                                            wieder                                                            abzuschaffen.                                                            Abgelehnt                                                            wurde auch der                                                            Antrag, dass                                                            Lebenspartnerschaften                                                            steuerlich mit                                                            Ehen                                                            gleichgestellt                                                            werden.  
   HINWEIS: 
   Die                                                            vorgesehene                                                            Umsatzsteuerfreiheit                                                            für                                                            Bildungsleistungen                                                            wurde zunächst  zurückgestellt. 
 Lohnbuchhaltung 
  Mehr Geld                                    für Minijobber  
 NNach                                    einer Pressemitteilung des Deutschen                                    Bundestages wurde dem Gesetzesentwurf                                    zur Änderung im Bereich der                                    geringfügigen Beschäftigung                                    zugestimmt. Dabei wird die                                    Entgeltgrenze bei Minijobbern von                                    400,00 EUR auf 450,00 EUR angehoben;                                    die Gleitzone erhöht sich entsprechend                                    auf 850,00 EUR. Alle so Beschäftigten                                    sind verpflichtend in der gesetzlichen                                    Rentenversicherung. Auf Antrag können                                    die Arbeitnehmer von der                                    Versicherungspflicht befreit werden.                                    Soweit die weitere Beschlussfassung                                    dementsprechend vorgenommen werden                                    kann, sollen die Änderungen ab                                    01.01.2013 in Kraft treten. 
 Lohnsteuerhilfe 
 Lebenslängliche Nutzung oder                      Leistung  
 Mit BFH-Schreiben vom 26.10.2012                              hat die Finanzverwaltung die Vervielfältiger                              zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert                              lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen                              berechnet wird. Diese gelten für Stichtage                              ab dem 01.01.2013 und sind unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar. Die Kapitalwerte werden unter                              Berücksichtigung von Zwischenzinsen und                              Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet. Der                              Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert                              zwischen dem Kapitalwert für jährlich                              vorschüssige und jährlich nachschüssige                              Zahlungsweise. 
 Unternehmensberatung 
 Erbschaft-/Schenkungsteuer  
 Der                                            Bundesfinanzhof hat dem                                            Bundesverfassungsgericht nun                                            die Frage vorgelegt, ob das                                            Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz                                            in der im Jahr 2009 geltenden                                            Fassung verfassungswidrig ist.                                            Bedenklich sei der Verstoß                                            gegen den allgemeinen                                            Gleichheitssatz. Im                                            Urteilsfall ging es um den                                            Nachlass von einem Onkel,                                            wobei unter Berücksichtigung                                            eines Freibetrages von 20.000                                            EUR und eines Steuersatzes von                                            30 % die Erbschaftsteuer                                            festgesetzt wurde. Nach                                            Auffassung des Klägers ist die                                            beschränkte Gleichstellung von                                            Personen der Steuerklasse II                                            (u. a. Geschwister, Neffen und                                            Nichten) mit Personen der                                            Steuerklasse III (fremde                                            Dritte) verfassungswidrig. Der                                            BFH ist der Auffassung, dass                                            die Neuregelungen und die                                            damit vorgesehenen                                            Steuervergünstigungen in                                            wesentlichen Teilbereichen von                                            großer finanzieller Tragweite                                            über das verfassungsrechtlich                                            gerechtfertigte Maß                                            hinausgingen. Allerdings hatte                                            der BFH keine Bedenken,                                            Erwerber der Steuerklasse II                                            besser zu stellen als E                                            rwerber der Steuerklasse III.  
   
   
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