Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 37 
 Buchhaltungsbüro 
 Überprüfung des Lieferanten 
 Bei einer Betriebsprüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Lieferer gar nicht über die gelieferte Menge an Waren verfügt hatte, die an den Empfänger mit ausgewiesener Umsatzsteuer weiterverrechnet wurde. Daraufhin wurde dem Empfänger der Lieferung der Vorsteuerabzug versagt. Nach dem Urteil des EuGH darf das Finanzamt den Vorsteuerabzug zwar versagen, wenn Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder eine Steuerhinterziehung vorliegen. Im vorliegenden Fall jedoch wurde das Finanzamt zurückgewiesen, denn der Empfänger der Leistung hatte keine umfassenden Nachforschungspflichten hinsichtlich der Buchführung des Vertragspartners. Die Kontrolle obliegt den Steuerbehörden, aber nicht den Unternehmern untereinander. 
 Lohnbuchhaltung 
 Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2013 
 Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und authentifiziert vorzunehmen. Im BMF-Schreiben vom 04.09.2012 wurde zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2013 hingewiesen und die entsprechenden Muster für den Ausdruck bekanntgegeben.  
   HINWEIS: 
   Sofern Arbeitgeber Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten beschäftigen, kann anstelle der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine manuelle erteilt werden. 
  
 Lohnsteuerhilfe 
 Unterhaltsleistungen nur bei Verpflichtung 
 Im Streitfall wurden Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Das Finanzamt kürzte die Unterhaltsleistungen um die Einkünfte der Lebensgefährtin. Der Kläger machte geltend, dass die Einkünfte der Lebenspartnerin um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den gemeinsamen Kindern zu kürzen sei. Nach Ansicht des BFH kommt eine Kürzung von Einkünften der Eltern um die Unterhaltsleistungen an die Kinder nur in Betracht, wenn eine gesetzliche Pflicht zu entsprechenden Zahlungen besteht. Im Urteilsfall bestand keine Barunterhaltsverpflichtung, weshalb die gesamten Einkünfte und Bezüge zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung standen. Der BFH sah deshalb keine Veranlassung, von den Einkünften der Lebensgefährtin den hälftigen Mindestbe trag der gemeinsamen Kinder abzuziehen. 
    
 Unternehmensberatung 
 Modernisierung des Kostenrechts  
 Das Bundeskabinett hat Ende August einen Entwurf eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Hierbei sollen die Gerichtsgebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Notargebühren an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Das Ziel ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Die derzeitige Kostenordnung soll von einem modernen  Notar- und Gerichtsgesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.  |