Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 30 
 Buchhaltungsbüro 
 Schuldzinsenabzug 
 Sind die Entnahmen höher als Gewinne und Einlagen, entstehen Überentnahmen, die dazu führen, dass der Abzug betrieblicher Schuldzinsen beschränkt wird. Dabei sind jedoch Schuldzinsen auf Kredite zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern uneingeschränkt absetzbar. Werden die Mittel des aufgenommenen Darlehens auf ein Kontokorrentkonto überwiesen, die Investitionen von diesem innerhalb von 30 Tagen bezahlt, gilt das Darlehen für die Investitionen verwendet. Dies gilt auch, wenn die Investitionen vom Kontokorrentkonto zunächst bezahlt werden und innerhalb von 30 Tagen dieses mit den Darlehensmitteln aufgefüllt wird. Wird jedoch die 30-Tage-Frist überschritten, muss der Unternehmer nachweisen, dass die Darlehensmittel für die Investitionen verwendet wurden.  
   HINWEIS: 
   Der Nachweis bei Fristüberschreitung wird in der Praxis oft sehr schwierig zu führen sein, deshalb sollte möglichst auf die Einhaltung der 30-Tage-Frist geachtet werden. 
 Lohnbuchhaltung  
 Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer gesonderte Vergütungen für das Ableisten von Überstunden, liegt nach gängiger Rechtsprechung des BFH regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Dies gilt aus aktueller Rechtsprechung auch dann, wenn die zusätzliche Vergütung nur für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt werden soll. Im Einzelfall können jedoch betriebliche Gründe vorliegen, die die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung entkräften. Dies kann der Fall sein, wenn trotz Unüblichkeit im allgemeinen Wirtschaftsverkehr mit vergleichbaren gesellschaftsfremden Personen ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden. 
HINWEIS: 
Grundsätzlich wird die Finanzverwaltung bei derartigen Zuzahlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.  
     
 Lohnsteuerhilfe 
 Doppelte Haushaltsführung 
 Die Doppelte Haushaltsführung ist         nach Urteil des BFH vom 28.03.2012 auch dann         beruflich veranlasst, wenn der         Steuerpflichtige den Zweithaushalt am         Beschäftigungsort in einer         Wohnungsgemeinschaft einrichtet. Nur wenn sich         der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den         Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung         dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung         wird, entfällt deren berufliche Veranlassung         als Wohnung am Beschäftigungsort. Des Weiteren         hat der BFH mit Urteil vom 19.04.2012         festgestellt, dass eine Wohnung am         Beschäftigungsort liegt, wenn sie dem         Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde oder         Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte         täglich aufzusuchen.  
 Unternehmensberatung 
 Änderung  des Energie- und  Stromsteuergesetzes 
 Die    Finanzverwaltung hat nun den    Entwurf für ein zweites Gesetz    zur Änderung des Energie- und    Stromsteuergesetzes an die    Verbände übersandt. Der    Gesetzesentwurf wurde von der    Bundesregierung noch nicht    beschlossen. Die    Steuerbegünstigungen im    Energiesteuer- und im    Stromsteuergesetz für    Unternehmen des Produzierenden    Gewerbes in Sonderfällen (sog.    Spitzenausgleich) sind von der    europäischen Kommission bis zum    31.12.2012 genehmigt. Ohne eine    gesetzliche Nachfolgeregelung    würden diese    Steuerbegünstigungen ersatzlos    wegfallen. Der Spitzenausgleich    soll ab dem Jahr 2013 aber nur    noch gewährt werden, wenn die    Betriebe einen Beitrag zu    Energieeinsparungen leisten.   |