Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            Archiv 2011  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 17  
            Buchhaltungsbüro 
            E-Bilanz                                                            ohne                                                            Rechtsgrundlage?  
            Das                                                            Bundesjustizministerium                                                            hat Bedenken                                                            bei der                                                            Einführung der                                                            E-Bilanz. Die                                                            E-Bilanz würde                                                            ohne eine                                                            ausreichende                                                            Rechtsgrundlage                                                            erfolgen. Auch                                                            die                                                            Erleichterungen                                                            in der                                                            Startphase                                                            können an der                                                            fehlenden                                                            Rechtsgrundlage                                                            nichts ändern.                                                            Das                                                            Justizministerium                                                            schlägt                                                            deshalb vor,                                                            die Einführung                                                            der E-Bilanz                                                            um ein                                                            weiteres Jahr                                                            zu                                                            verschieben.                                                            Vom                                                            Bundesverfassungsgericht                                                            könnte                                                            schließlich                                                            die Einführung                                                            der E-Bilanz                                                            ohnehin                                                            gestoppt                                                            werden. Ob                                                            eine neue                                                            Rechtsgrundlage                                                            nach dem                                                            ELENA-Debakel                                                            eine                                                            parlamentarische                                                            Mehrheit                                                            erhalten wird,                                                            dürfte derzeit                                                            nicht                                                            unbedingt als                                                            sicher gelten. 
            Lohnbuchhaltung 
            Übernahme                                  von Studiengebühren 
            Nach                                  einem BMF-Schreiben vom 13.04.2012 sind                                  bei der Übernahme von Studiengebühren                                  durch den Arbeitgeber unterschiedliche                                  Fälle denkbar. Ist der Arbeitgeber im                                  Rahmen eines                                  Ausbildungsdienstverhältnisses Schuldner                                  der Studiengebühren, wird kein                                  steuerrechtlicher Vorteil angenommen. Es                                  liegt auch bei Studiengebühren, die der                                  Arbeitgeber bei einer im dualen System                                  durchgeführten Ausbildung unmittelbar                                  trägt, kein Arbeitslohn vor. Wenn                                  allerdings der Arbeitnehmer der                                  Schuldner der Studiengebühren ist, kann                                  ein überwiegend eigenbetriebliches                                  Interesse des Arbeitgebers unterstellt                                  werden, wenn sich der Arbeitgeber                                  arbeitsvertraglich zur Übernahme der                                  Studiengebühren verpflichtet und eine                                  Rückforderung  bei vorzeitigem Verlassen                                  des Unternehmens fordern kann.   
            Lohnsteuerhilfe 
            Musterverfahren zum                    Erststudium 
            Von den Finanzämtern wird mit Hinweis                            auf die neue gesetzliche Änderung verweigert,                            die Kosten für ein Erststudium als                            Werbungskosten zu berücksichtigen. Gegen die                            neue Rechtslage wendet sich das vom Bund der                            Steuerzahler unterstützte Musterverfahren.                            Entgegen der Finanzverwaltung wird die                            Auffassung vertreten, dass                            Berufsausbildungskosten zwingend zu den                            unbegrenzt abzugsfähigen vorweggenommenen                            Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehören.                            Der Bundesfinanzhof hatte diese Ansicht im                            Sommer 2011 bestätigt. Noch im Herbst 2011                            wurde durch den Gesetzgeber entschieden, diese                            Rechtsprechung nicht anzuwenden, wobei das                            Gesetz rückwirkend geändert wurde.  
              HINWEIS: 
              Bei Ablehnung durch das Finanzamt sollte auf                            das Musterverfahren verwiesen werden mit                            Hinweis au f das BFH Urteil VI R 15/11. 
            Unternehmensberatung 
            Gesetzesentwurf                                                      gegen                                                      Abmahnmissbrauch 
            Durch                                          einen Gesetzesentwurf durch das                                          Bundesministerium der Justiz                                          soll Abmahnmissbrauch eingedämmt                                          werden. Damit soll Abmahnern,                                          die massenweise nach ein und                                          demselben Schema und mit purer                                          Gewinnabsicht vorgehen, das                                          Handwerk gelegt werden. Vor                                          allem Kleinunternehmer, die auf                                          der eigenen Internetseite oder                                          über Plattformen wie ebay oder                                          amazon Handel treiben, geraten                                          durch überzogene Abmahnkosten                                          schnell in finanzielle                                          Bedrängnis. Besonders auffallend                                          sind die Änderungen bezüglich                                          der Gerichtskosten. Bei                                          Urheberrechtsdelikten z. B.                                          sollen diese erheblich günstiger                                          werden. Bei aktuellen                                          Abmahnungen in diesem Bereich                                          beziffert der Entwurf die Höhe                                          auf 500 EUR, wenn aktuell von                                          mehreren 1.000 EUR Streitwert                                          die Rede ist. 
              HINWEIS: 
              Laut Wettbewerbszentrale                                          kursieren derzeit fingierte                                          Abmahnungen, die unter ihrem                                          Namen verschickt werden. Die                                          Fälschungen können leicht                                          erkannt werden, u. a. an dem im                                          Vordruck für die                                          Unterlassungserklärung angebrac                                          hten Aktenzeichen.  
           |