Aktuelles aus Steuern
und Recht 
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            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 10  
            Buchhaltungsbüro 
            Elektronische                                                            Rechnung 
            Zwischenzeitlich                                                            wurde von der                                                            Finanzverwaltung                                                            ein                                                            BMF-Schreiben                                                            im Entwurf an                                                            diverse                                                            Verbände und                                                            Vertreter                                                            übersandt, das                                                            zum Thema                                                            elektronische                                                            Rechnungsstellung                                                            Aussagen der                                                            Finanzverwaltung                                                            enthält.                                                            Diesbezüglich                                                            werden jedoch                                                            Änderungen                                                            gefordert, die                                                            zur                                                            Klarstellung                                                            beitragen                                                            sollen. So                                                            fordert das                                                            IDW in einer                                                            Pressemitteilung                                                            vom                                                            24.02.2012,                                                            dass zum Einen                                                            eine Änderung                                                            des                                                            Datenformats                                                            der                                                            elektronisch                                                            gespeicherten                                                            Rechnung bei                                                            unverändertem                                                            Inhalt nicht                                                            zu einem                                                            Verlust des                                                            Anspruchs auf                                                            Vorsteuerabzug                                                            führen kann.                                                            Auch das                                                            Kriterium der                                                            Lesbarkeit der                                                            auf                                                            Datenträgern                                                            gespeicherten                                                            elektronischen                                                            Rechnungen                                                            soll näher                                                            bestimmt                                                            werden. Sofern                                                            Hilfsmittel                                                            zur Verfügung                                                            gestellt                                                            werden, mit                                                            denen die                                                            Unterlagen                                                            lesbar gemacht                                                            werden können,                                                            soll das                                                            Kriterium der                                                            Lesbarkeit                                                            erfüllt sein. 
            Lohnbuchhaltung 
            Beitragsberechnung                                  für Mehrfachbeschäftigte            
            Sofern                                  das Einzelentgelt aus einer                                  Beschäftigung allein die                                  Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist                                  ab 2012 im Wege einer Verhältnisrechnung                                  gegebenenfalls zu kürzen. Die                                  beitragspflichtigen Einnahmen aus dem                                  jeweiligen Versicherungsverhältnis sind                                  vor der Verhältnisrechnung auf die                                  maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze zu                                  reduzieren. Im Rahmen einer neuen                                  GKV-Monatsmeldung sind Arbeitgeber                                  verpflichtet, der Einzugsstelle die                                  Information „Mehrfachbeschäftigter“ zu                                  übermitteln. Sofern Mehrfachbeschäftigte                                  zusätzlich zum Monatsgehalt eine                                  Einmalzahlung erhalten, müssen bei der                                  sogenannten Vergleichsberechnung für die                                  Einmalzahlung die bisherigen                                  Arbeitsentgelte aller Arbeitgeber                                  berücksichtigt werden.
               
             
            Lohnsteuerhilfe 
            Erstattungszinsen des                    Finanzamts  
            Durch einen Beschluss des BFH vom                            22.12.2011 wird festgestellt, dass die                            Besteuerung der im Jahr 2008 zugeflossenen                            Erstattungszinsen zur Einkommensteuer                            ernstlich zweifelhaft ist. Die Zweifel                            bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden                            Anwendung der Vorschrift. Der BFH hat über                            diese Fragen noch nicht entschieden. Die                            Finanzverwaltung gewährt jedoch Aussetzung der                            Vollziehung bei der rückwirkenden Besteuerung                            von Erstattungszinsen als Einnahmen aus                            Kapitalvermögen. 
            Unternehmensberatung 
            Rentenkürzung                                                      bei PV-Anlage 
            Die                                          Finanzverwaltung hat zu den                                          Fällen Stellung genommen, in                                          denen eine Kürzung der Rente                                          oder anderer Sozialleistungen                                          droht, weil Einkünfte aus dem                                          Betrieb einer Auf-Dach                                          Photovoltaikanlage bezogen                                          werden. In derartigen Fällen                                          wird beantragt, die                                          Unternehmereigenschaft                                          rückwirkend auf den Ehepartner                                          oder andere Familienangehörige                                          zu übertragen, um so die                                          drohenden Kürzungen zu                                          vermeiden. Sofern der bisherige                                          Unternehmer das Eigentum auf den                                          neuen Unternehmern überträgt,                                          liegt umsatzsteuerlich eine                                          nichtsteuerbare                                          Geschäftsveräußerung vor                                          (entgeltlich oder                                          unentgeltlich). Wird die Anlage                                          an den neuen Betreiber                                          verpachtet, wird durch den                                          bisherigen Eigentümer eine                                          steuerpflichtige Vermietung                                          einer Betriebsvorrichtung                                          ausgeübt. 
             Überlässt der bisherige                                          Unternehmer die Anlage dem neuen                                          Unternehmer auf Dauer                                          unentgeltlich zur Nutzung, wird                                          die Photovoltaikanlage in den                                          Privatbereich überführt und die                                          unternehmerische Tätigkeit somit                                          beendet. Dieser Vorgang ist als                                          unentgeltliche steuerliche                                          Wertabgabe zu erfassen. 
              HINWEIS:  
              Eine rückwirkende Übertragung                                          der Unternehmereigenschaft ist                                          steuerlich keinesfalls möglich. 
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