Aktuelles aus Steuern
und Recht  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 1  
            Buchhaltungsbüro 
            Zusammenfassende                                                            Meldung ab                                                            2012 
            Die                                                            Bagatellgrenze                                                            für die                                                            vierteljährliche                                                            Abgabe der                                                            Zusammenfassenden                                                            Meldung ist                                                            zum 01.01.2012                                                            auf 50.000 EUR                                                            von bisher                                                            100.000 EUR                                                            gesenkt                                                            worden. Sofern                                                            Unternehmer                                                            umsatzsteuerfreie                                                            innergemeinschaftliche                                                            Lieferungen                                                            erbringen, ist                                                            deshalb ab                                                            2012 eine                                                            Überprüfung                                                            vorzunehmen,                                                            ob nicht auf                                                            monatliche                                                            Abgabe                                                            umgestellt                                                            werden muss.                                                            Hierfür sind                                                            auch die                                                            Umsätze des                                                            Jahres 2011 zu                                                            überprüfen.                                                            Lag der Umsatz                                                            aus                                                            innergemeinschaftlichen                                                            Lieferungen in                                                            einem der                                                            Quartale über                                                            50.000 EUR,                                                            ist die                                                            monatliche                                                            Abgabe in 2012                                                            verpflichtend.  
              HINWEIS: 
              Seit 2010 ist                                                            nicht nur für                                                            innergemeinschaftliche                                                            Lieferungen                                                            eine                                                            Zusammenfassende                                                            Meldung                                                            einzureichen.                                                            Auch für                                                            grenzüberschreitende                                                            Dienstleistungen                                                            in der EU sind                                                            bei                                                            Grundregelfällen                                                            Meldungen                                                            vorzunehmen.  
            Lohnbuchhaltung 
            Aktuelle                                  Informationen zu Minijobs   
            Die                                  Deutsche Rentenversicherung                                  Knappschaft-Bahn-See informiert über                                  Änderungen 2012 rund um Minijobs.                                  Folgende Punkte werden auf der                                  Internetseite der Knappschaft-Bahn-See                                  unter Minijob-Zentrale.de                                  veröffentlicht: 
            Neuer Umlagesatz U1 ab dem 01.01.2012,                                  neuer Beitragssatz in der gesetzlichen                                  Rentenversicherung, Übersicht der                                  Beitragsfälligkeiten für das Jahr 2012,                                  Übermittlung neuer                                  Dauer-Beitragsnachweise für den Januar                                  2012 erforderlich, neuer                                  Insolvenzgeldumlagesatz ab dem                                  01.01.2012, gemeinsame Grundsätze zum                                  Aufbau der Datensätze für die                                  Übermittlung von Beitragsnachweisen,                                  neuer Abgabegrund „91“ im Meldeverfahren                                  zur Sozialversicherung, späterer Start                                  der elektronischen Lohnsteuerkarte und                                  Meldung von beitragspflichtigen                                  Einnahmen vor Rentenbeginn.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Zinsen auf einem Sperrkonto 
            Nach dem BFH-Urteil vom 28.09.2011                            fließen Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen                            Gutschrift auf dem Sperrkonto zu. Im                            Urteilsfall hatte der Steuerpflichtige mit der                            Bank als Sicherheit für eine Bürgschaft die                            Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrages auf                            einem verzinslichen Sperrkonto vereinbart. Die                            selbstschuldnerische Bankbürgschaft wurde                            deshalb erbracht, weil der Kläger aus einem                            Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben                            hatte. Obwohl der Zufluss dem Inhaber des                            Sperrkontos nicht tatsächlich möglich ist,                            wird aber vom BFH der Zufluss angenommen,                            weshalb diese Zinsen der Besteuerung (z. B.                            Abgeltungsteuer) unterliegen.  
            Unternehmensberatung 
            Änderungen                                                      beim                                                      Gründungszuschuss 
            Die                                          meisten Änderungen durch das                                          Gesetz zur Verbesserung der                                          Eingliederungschancen am                                          Arbeitsmarkt werden erst ab                                          01.01.2012 wirksam. Die                                          Änderungen beim                                          Gründungszuschuss treten bereits                                          ab dem 28.12.2011 in Kraft. Für                                          die Förderungen von                                          Existenzgründungen von                                          Arbeitslosengeld-Beziehern gilt                                          ab 28.12.2011:  
              - Der Gründungszuschuss kann nur                                          dann gewährt werden, wenn am Tag                                          der Gründung noch ein                                          Restanspruch auf das                                          Arbeitslosengeld von mindestens                                          150 Tagen besteht (bisher 90                                          Tage). 
              - In den ersten sechs Monaten                                          (bisher neun Monate) erhalten                                          Existenzgründer den                                          Gründungszuschuss in Höhe des                                          bisherigen Arbeitslosengeldes                                          plus 300 EUR monatlich. Der                                          Gründungszuschuss kann für                                          weitere neun Monate (bisher                                          sechs Monate) in Höhe von 300                                          EUR monatlich geleistet werden.  
          - Wie bisher ist die                                          Tragfähigkeit der Geschäftsidee                                          durch eine Stellungnahme einer                                          fachkundigen Stelle                                          nachzuweisen. Gründungswillige                                          müssen unverändert die                                          persönliche Eignung z ur                                          Ausübung einer selbständigen                                          Tätigkeit belegen. Bei Zweifeln                                          an der Eignung kann die                                          Teilnahme an einer Maßnahme der                                          Eignungsfeststellung oder zur                                          Vorbereitung der                                          Existenzgründung erfolgen. Zur                                          Klärung der Eignung stehen auch                                          die Fachdienste zur Verfügung                                          (psychologischer Dienst,                                          ärztlicher Dienst).  |