Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 5  
            Buchhaltungsbüro 
            Rückstellung                                                            für künftige                                                            Außenprüfung 
            Ein                                                            Großbetrieb                                                            darf eine                                                            Rückstellung                                                            für die                                                            voraussichtlichen                                                            Kosten einer                                                            künftigen                                                            Außenprüfung                                                            bilden, auch                                                            wenn eine                                                            Prüfungsanordnung                                                            bis zum Tag                                                            der                                                            Aufstellung                                                            der Bilanz                                                            noch gar nicht                                                            vorliegt. Aus                                                            der Einstufung                                                            als                                                            Großbetrieb                                                            ergibt sich                                                            nämlich eine                                                            hinreichende                                                            Wahrscheinlichkeit                                                            dafür, dass                                                            das Finanzamt                                                            eine                                                            Außenprüfung                                                            durchführen                                                            wird, da ca.                                                            80 % aller                                                            Großbetriebe                                                            regelmäßig                                                            geprüft                                                            werden. Nicht                                                            ausreichend                                                            für die                                                            Bildung einer                                                            Rückstellung                                                            ist, dass die                                                            Steuerbescheide                                                            für die                                                            Vorjahre unter                                                            dem Vorbehalt                                                            der                                                            Nachprüfung                                                            ergangen sind.                                                            Anzusetzen als                                                            Rückstellungsbetrag                                                            sind die                                                            voraussichtlichen                                                            Kosten einer                                                            zu erwartenden                                                            Außenprüfung.                                                            Hierzu gehören                                                            zum Einen die                                                            Sachkosten,                                                            die für den                                                            Prüfer                                                            anfallen                                                            würden, und                                                            zum Anderen                                                            die Person-                                                            und Sachkosten                                                            für die                                                            betrieblichen                                                            Ansprechpartner                                                            des                                                            Außenprüfers.  
            Lohnbuchhaltung 
            Höherer                                            Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab                                            2011  
            Die                                        Erhöhung des                                        Arbeitnehmer-Pauschbetrages von                                        920 EUR auf 1.000 EUR soll noch im                                        Jahre 2011 und nicht wie                                        vorgesehen erst 2012 wirksam                                        werden. Die Bundesregierung                                        erläuterte, es werde derzeit von                                        der Regierung geprüft, die                                        Entlastung der Arbeitnehmer mit                                        der Mitte Dezember                                        Gehaltsabrechnung wirksam werden                                        zu lassen. Da die                                        Lohnsteueranmeldung für die                                        Dezember Gehälter erst im Jahr                                        2012 erfolgen werde, ist diese                                        Steuervereinfachung erst im Jahr                                        2012 für den Bundeshaushalt                                        belastend.  
              HINWEIS: 
              Das Bundeskabinett wird sich                                        Anfang Februar 2011 mit der                                        Maßnahme weiter befassen. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Zinsen des Finanzamts                    steuerpflichtig 
            Die durch das Jahressteuergesetz 2010                            rückwirkend angeordnete Besteuerung von                            Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen                            zahlt, ist verfassungsgemäß (FG Münster vom                            16.12.2010). Die Gesetzesänderung ist auf alle                            Fälle anwendbar, in denen die Steuer noch                            nicht rechtskräftig festgesetzt ist. Die sich                            hieraus ergebende Rückwirkung der Neuregelung                            spricht nicht gegen die Verfassung.  
            Unternehmensberatung 
            KfW-Förderung                                                      bei Sanierung 
            Die KfW-Bankengruppe                                          fördert ab 01.03.2011 neben                                          umfassenden Sanierungen auch                                          wieder einzelne                                          hochenergieeffiziente                                          Sanierungsmaßnahmen. Dies sind                                          Maßnahmen, die der Energiebilanz                                          eines Wohngebäudes zu Gute                                          kommen, wie Dämmung, Austausch                                          der Fenster oder Erneuerung der                                          Heizungsanlage. Im Rahmen der                                          vom Bundesministerium für                                          Verkehr, Bau und                                          Stadtentwicklung aufgelegten                                          Förderprogramme zum                                          energieeffizienten Bauen und                                          Sanieren                                          (CO2-Gebäudesanierungsprogramm)                                          werden Eigentümer mit                                          zinsbegünstigten Krediten oder                                          attraktiven                                          Investitionszuschüssen                                          unterstützt.  
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