Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
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            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 48  
            Buchhaltungsbüro 
            Neuer                                                            Vordruck                                                            Anlage EÜR                                                            2011 
            Das                                                            Bundesministerium                                                            der Finanzen                                                            hat den neuen                                                            Vordruck EÜR                                                            für 2011                                                            bekannt                                                            gegeben. Bei                                                            Betriebseinnahmen                                                            unter 17.500                                                            EUR im                                                            Wirtschaftsjahr                                                            wird es nicht                                                            beanstandet,                                                            wenn der                                                            Steuererklärung                                                            anstelle des                                                            Vordrucks eine                                                            formlose                                                            Gewinnermittlung                                                            beigefügt                                                            wird. In                                                            solchen Fällen                                                            wird auf die                                                            elektronische                                                            Übermittlung                                                            der                                                            Einnahmenüberschussrechnung                                                            nach amtlich                                                            vorgeschriebenem                                                            Datensatz                                                            durch                                                            Datenfernübertragung                                                            verzichtet.  
              HINWEIS: 
              Für das                                                            Wirtschaftsjahr                                                            = Kalenderjahr                                                            ist für                                                            sämtliche                                                            betriebliche                                                            Steuererklärungen                                                            eine                                                            elektronische                                                            Übermittlung                                                            vorgesehen. 
            Lohnbuchhaltung 
            Höheres                                  Nettogehalt im Dezember 2011  
            Durch                                  das Jahressteuergesetz 2011 erhöht sich                                  der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von                                  derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR. Die                                  Erhöhung ist rückwirkend zum 01.01.2011                                  anzuwenden, wobei der Erhöhungsbetrag                                  von 80 EUR für das gesamte Kalenderjahr                                  2011 in der Dezember-Gehaltsabrechnung                                  berücksichtigt wird. Arbeitnehmer können                                  sich deshalb in der Dezember-Lohn- bzw.                                  Gehaltsabrechnung über eine höhere                                  Nettoauszahlung freuen. Die                                  Steuerersparnis liegt zwischen 12 EUR                                  und 34 EUR je nach Steuersatz des                                  betreffenden Arbeitnehmers. HINWEIS: 
              Ab dem Jahr 2012 wird der höhere                                  Arbeitnehmer-Pauschbetrag in die                                  monatliche Berechnung einbezogen und so                                  nur eine minimale Steuerersparnis von 1                                  EUR bis 3 EUR auslösen.
                
            Lohnsteuerhilfe 
            Berufsausbildungskosten neu                    geregelt 
            Das Gesetz zur Umsetzung der                            Beitreibungsrichtlinie und Änderung von                            steuerlichen Vorschriften wurde am 25.11.2011                            vom Bundesrat angenommen. Damit wurde unter                            anderem gesetzlich geregelt, dass                            Berufsausbildungskosten, wie z. B. Kosten                            eines Erststudiums bzw. einer Erstausbildung,                            nur noch als Sonderausgaben abziehbar sind.                            Rückwirkend mit Einführung der gesetzlichen                            Regelung ab 2004 wurden damit Werbungskosten                            im Zusammenhang ausgeschlossen. Der                            Sonderausgabenabzug wurde von 4.000 EUR auf  
              6.000 EUR erhöht. Der Gesetzgeber spricht von                            einer klarstellenden Regelung, die insofern                            auch Rückwirkung erzielen kann. 
HINWEIS: 
Unter Berücksichtigung der möglichen                            Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden                            Regelung sollten weiterhin Kosten für das                            Erststudium bzw. für die Erstausbildung als                            Werbungskosten geltend gemacht werden und                            entsprechende Verfahren und Steuerbescheide                            offen gehalten werden. 
            Unternehmensberatung 
            Befreiung                                                      von der                                                      Offenlegungspflicht 
            Mit                                          einem Vorschlag der                                          EU-Kommission sollen                                          Kleinstunternehmen künftig von                                          der Offenlegungspflicht befreit                                          werden. Hierzu müssen zwei der                                          drei folgenden Kriterien erfüllt                                          werden: 
            • Bilanzsumme                                          von max. 350.000 EUR 
  • Nettoumsatzerlöse von max.                                          700.000 EUR 
  • max. 10 Beschäftigte 
            Die Entscheidung über                                          die Einführung der Befreiung                                          obliegt den Mitgliedsstaaten.                                          Entscheidet sich ein                                          Mitgliedsstaat für die Ausnahme                                          von Kleinstunternehmen, müssen                                          diese nur noch eine verkürzte                                          Bilanz beim Unternehmensregister                                          einreichen, die aber nicht                                          veröffentlicht wird. Deutschland                                          gehört zu den großen                                          Unterstützern des Vorschlags,                                          deshalb ist mit der Einführung                                          der Ausnahmeregelung für                                          Kleinstunternehmen in                                          Deutschland zu rechnen. 
              HINWEIS:  
              Der Kompromiss muss noch vom                                          Plenum des EU-Parlaments  
            (voraussichtlich am 13.12.2011)                                          und vom Rat angenommen werden. 
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