Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 44  
            Buchhaltungsbüro 
            Zuordnungsentscheidung                                                            bei                                                            Umsatzsteuer 
            Der                                                            Unternehmer                                                            kann einen                                                            gemischt-genutzten                                                            Gegenstand                                                            insgesamt                                                            seinem                                                            Unternehmen                                                            zuordnen, ihn                                                            in vollem                                                            Umfang im                                                            Privatvermögen                                                            belassen oder                                                            ihn im Umfang                                                            der                                                            tatsächlichen                                                            unternehmerischen                                                            Verwendung                                                            seinem                                                            Unternehmensvermögen                                                            zuordnen.                                                            Diese                                                            Zuordnungsentscheidung                                                            ist zeitnah zu                                                            treffen, das                                                            heißt bis                                                            spätestens im                                                            Rahmen der                                                            Jahressteuererklärung                                                            zu                                                            dokumentieren.                                                            Keine zeitnahe                                                            Dokumentation                                                            der                                                            Zuordnungsentscheidung                                                            liegt vor,                                                            wenn dies dem                                                            Finanzamt erst                                                            nach Ablauf                                                            der                                                            gesetzlichen                                                            Abgabefrist                                                            von                                                            Steuererklärungen                                                            mitgeteilt                                                            wird (31. Mai                                                            des                                                            Folgejahres).  
              HINWEIS: 
              Mit dem BFH                                                            Urteil vom                                                            07.07.2011                                                            stellt der BFH                                                            klar, dass die                                                            Entscheidung                                                            über die                                                            Zuordnung                                                            nicht bereits                                                            in der                                                            Umsatzsteuervoranmeldung                                                            erfolgen muss.                                                            Allerdings ist                                                            die                                                            Zuordnungsentscheidung                                                            in der                                                            Jahreserklärung                                                            auch bei                                                            Fristverlängerung                                                            nicht mehr                                                            wirksam, wenn                                                            dies nach                                                            Ablauf der                                                            gesetzlichen                                                            Steuererklärungsfrist                                                            erfolgt. 
            Lohnbuchhaltung 
            Betriebliche                                  Weihnachtsfeiern 
            Betriebsveranstaltungen                                  wie z. B. Weihnachtsfeiern sind                                  lohnsteuerfrei, wenn die Kosten                                  insgesamt 110 EUR einschließlich                                  Umsatzsteuer pro Arbeitnehmer nicht                                  übersteigen. Alle Betriebsangehörigen                                  müssen teilnahmeberechtigt sein,                                  abteilungsweise zu feiern ist aber                                  zulässig. Steuerfrei sind bis zu zwei                                  Veranstaltungen im Jahr, zusätzlich je                                  zwei Pensionärstreffen und                                  Jubilarsfeiern. In die 110-EUR-Grenze                                  sind z. B. Verzehr, Tabakwaren,                                  Süßigkeiten, Fahrtkosten, Übernachtung,                                  Eintrittsgelder und andere Geschenke                                  (Wert bis 40 EUR brutto) einzubeziehen.                                  Die Gesamtkosten sind nach Köpfen                                  aufzuteilen; mitgebrachte Angehörige                                  sind dem jeweiligen Arbeitnehmer                                  zuzurechnen.  
HINWEIS: 
Eventuell anfallende geldwerte Vorteile                                  im Zusammenhang sind mit einem                                  Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 %                                  lohnsteuer- und auch                                  sozialversicherungsfrei. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Werbungskostenabzug von                    Studienkosten 
            
                        Ein Abzug der Aufwendungen für eine                            erstmalige Berufsausbildung als steuerliche                            Werbungkosten ist bei Steuerexperten auf                            massive Bedenken gestoßen. In einem                            Fachgespräch des Finanzausschusses des                            Bundestages bezeichneten Vertreter der                            Rechtswissenschaft die Rechtsprechung des                            Bundesfinanzhofs als falsch, der den Abzug von                            Berufsausbildungskosten als Werbungskosten als                            zulässig hält. Schon vom Wortlaut des Gesetzes                            her sei der Werbungskostenabzug nicht möglich.                            Verwiesen wurde auf das BVerfG, das die Kosten                            des Studiums dem Privatbereich zugeordnet hat.                            Auch praktisch sei die Anerkennung von                            Werbungskosten kaum händelbar. Es werden vor                            allem Aufteilungsschwierigkeiten bei                            Anschaffungen, wie etwa Regalen, die nicht nur                            für das Abstellen von Büchern benutzt werd en                            könnten, erwartet. Die Bundesregierung hatte                            mitgeteilt, dass bei einer Absetzbarkeit von                            Berufsausbildungskosten als Werbungskosten mit                            Steuerausfällen von 1,1 Milliarden EUR zu                            rechnen sei.  
HINWEIS: 
Eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil                            soll offenbar in die Änderungen zum                            Gesetzesentwurf, zur Änderung der                            Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung                            steuerlicher Vorschriften aufgenommen werden. 
            Unternehmensberatung 
            Einfacheres                                                      Reisekostenrecht 
            Nach                                        einer Pressemitteilung des                                        Deutschen Bundestages vom                                        19.10.2011 untersucht eine                                        Projektgruppe aus Finanzexperten                                        des Bundes und der Länder zurzeit                                        das steuerliche Reisekostenrecht.                                        Ziel sei es,                                        Vereinfachungsmöglichkeiten                                        besonders in den Bereichen                                        „regelmäßige Arbeitsstätte“ und                                        „Auswärtstätigkeit“ zu finden.                                        Dabei werde es auch um                                        Verpflegungsmehraufwendungen und                                        der doppelten Haushaltsführung                                        gehen. Nach Aussage des BMF wird                                        dem Deutschen Bundestag                                        voraussichtlich bis Ende Dezember                                        2011 ein Bericht mit verschiedenen                                        Vereinfachungsgrundsätzen                                        vorgelegt werden. 
           |