Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 42  
            Buchhaltungsbüro 
            Differenzbesteuerung   
            Der BFH hat                                                            mit Urteil vom                                                            29.06.2011                                                            entschieden,                                                            dass die                                                            Veräußerung                                                            eines Pkw ggf.                                                            nicht der                                                            Differenzbesteuerung                                                            unterliegt,                                                            sondern nach                                                            den                                                            allgemeinen                                                            Vorschriften                                                            des UStG zu                                                            versteuern                                                            ist. In dem                                                            zugrundeliegenden                                                            Urteil hatte                                                            ein                                                            Kioskbetreiber                                                            den Pkw als                                                            Gebrauchtwagen                                                            ohne                                                            Vorsteuerabzugsberechtigung                                                            erworben und                                                            in seinem                                                            Unternehmen                                                            genutzt. Die                                                            Differenzbesteuerung                                                            ist nur                                                            anwendbar,                                                            wenn der                                                            Unternehmer                                                            als                                                            Wiederverkäufer                                                            gehandelt hat.                                                            Dies ist nur                                                            dann der Fall,                                                            wenn der                                                            Wiederverkauf                                                            des                                                            Gegenstandes                                                            bei seinem                                                            Erwerb                                                            zumindest                                                            nachrangig                                                            beabsichtigt                                                            war. Der                                                            Wiederverkauf                                                            muss aufgrund                                                            seiner                                                            Häufigkeit zur                                                            normalen                                                            Tätigkeit des                                                            Unternehmers                                                            gehören.  
            Lohnbuchhaltung 
            Musterverfahren                                  Sozialversicherungsgrößen                                  für 2012 
            Die                                  Verordnung über maßgebende Rechengrößen                                  der Sozialversicherung für 2012 wurde                                  bekanntgegeben. Mit den dort                                  vorgeschlagenen Werten kann in der Regel                                  gerechnet werden, wobei die endgültige                                  Verkündigung noch aussteht. Die                                  geplanten Änderungen treten am                                  01.01.2012 in Kraft. 
            Durchschnittsentgelt                                    in der Rentenversicherung 
              - Das Durchschnittsentgelt für das Jahr                                  2010 beträgt 31.144 EUR. 
              - Das vorläufige Durchschnittsentgelt                                  für das Jahr 2012 beträgt 32.446 EUR. 
              - Die Anlage 1 zum Sechsten Buch                                  Sozialgesetzbuch wird entsprechend                                  ergänzt. 
            Bezugsgröße                                    in der Sozialversicherung 
              - Die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Abs.                                  1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt                                   im Jahr 2012 jährlich 31.500 EUR und                                  monatlich 2.625 EUR. 
            - Die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des §                                  18 Abs. 2 des Vierten Buches                                    Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2012                                  jährlich 26.880 EUR und monatlich 2.240 EUR. 
            Beitragsbemessungsgrenzen                                    in der Rentenversicherung 
              - Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen                                  im Jahr 2012 
              - In der allgemeinen                                  Rentenversicherung jährlich 67.200 EUR                                  und                                       monatlich 5.600 EUR 
              - In der knappschaftlichen                                  Rentenversicherung jährlich 82.800 EUR                                   und monatlich 6.900 EUR. 
            - Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost)                                  betragen im Jahr 2012 
            - In der allgemeinen                                  Rentenversicherung jährlich 57.600 EUR                                  und                                   monatlich 4.800 EUR 
            - In der knappschaftlichen                                  Rentenversicherung jährlich 70.800 EUR                                   und monatlich 5.900 EUR. 
            Jahresarbeitsentgeltgrenze                                    in der Krankenversicherung 
              - Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach §                                  6 Abs. 6 des Fünften Buches  Sozialgesetzbuch für                                  das Jahr 2012 beträgt 50.850 EUR. 
            - Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach §                                  6 Abs. 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012                                  beträgt 45.900 EUR. 
             
            Lohnsteuerhilfe 
            Fahrtkosten zur Baustelle 
            
                        Das FG Münster hat mit Urteil vom                            14.09.2011 entschieden, dass ein Monteur, der                            auf dem Betriebsgelände eines Kunden des                            Arbeitgebers länger eingesetzt wird, dort                            keine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Das                            Finanzamt berücksichtigte für die Fahrt zum                            Betriebsgelände nur die Entfernungspauschale.                            Nach Auffassung des Gerichts gilt die                            Entfernungspauschale nur bei einer ortsfesten,                            dauerhaften betrieblichen Einrichtung des                            Arbeitgebers. Dies sei bei einem leicht                            abtransportierbaren Baucontainer auf dem                            Betriebsgelände des Kunden nicht der Fall. Die                            Fahrtkosten zum Betriebsgelände des Kunden                            sind damit nach Dienstreisegrundsätzen zu                            berücksichtigen. 
            Unternehmensberatung 
            Vorschläge                                                      für einfacheres                                                      Steuerrecht 
            Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz,                                      Schleswig-Holstein  und Bremen haben                                      einen gemeinsamen Vorschlag zur                                      Vereinfachung des Steuerrechts                                      vorgestellt. Hierzu wurde ein                                      Zehn-Punkte-Papier erstellt, das                                      Vorschläge zur Steuervereinfachung                                      beinhaltet. Die Vorschläge betreffen                                      die Bereiche außergewöhnliche                                      Belastungen, Arbeitnehmer,                                      Steuervergünstigungen und                                      Unternehmen. Gerade im Bereich der                                      außergewöhnlichen Belastungen gibt                                      es durchgreifende Ansätze nach der                                      Aussage der Finanzminister zur                                      Steuervereinfachung. Danach                                      bräuchten künftig Menschen mit                                      Behinderung, die den Pauschbetrag in                                      Anspruch nehmen möchten, keinerlei                                      Belege für die krankheits- und                                      behinderungsbedingten Aufwendungen                                      mehr vorzulegen. Auch für eine                                      Erhöhung der Pauschbeträge wird es                                      nach Auffassung der Länder höchste                                      Zeit. Ebenso soll für die                                      Steuerermäßigung bei                                      Handwerkerrechnungen eine                                      Vereinfachung geschaffen werden.                                      Durch einen Sockelbetrag in Höhe von                                      300 EUR sollen die Fallzahlen der                                      Steuerermäßigung mit vielen                                      Kleinbeträgen reduziert werden. Auch                                      für Unternehmen gibt es Vorschläge.                                      So soll die Verlustverrechnung bei                                      Personengesellschaften vereinfacht                                      werden.  
              HINWEIS: 
              Die Vorschläge sollen als                                      einvernehmlicher Beschluss der                                      Finanzministerkonferenz beendet                                      werden. Auf dieser Basis kann dann                                      ein Gesetzesvorschlag als                                      Bundesratsinitiative auf den Weg                                      gebracht werden. 
              
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