Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 4  
            Buchhaltungsbüro 
            Fehlende                                                            Ordnungsmäßigkeit                                                            bei                                                            Buchführung 
            Nach                                                            dem BFH                                                            Beschluss vom                                                            04.08.2010                                                            kommt es für                                                            die                                                            Beurteilung                                                            der                                                            Ordnungsmäßigkeit                                                            der                                                            Buchführung                                                            nicht auf die                                                            formale                                                            Bedeutung                                                            eines                                                            Buchführungsmangels                                                            an, sondern                                                            auf dessen                                                            sachliches                                                            Gewicht.                                                            Deshalb wurde                                                            vom Gericht                                                            offengelassen,                                                            ob allein die                                                            Verwendung                                                            eines                                                            Bleistifts                                                            einen                                                            Buchführungsmangel                                                            darstellt, der                                                            die                                                            Ordnungsmäßigkeit                                                            der                                                            Buchführung                                                            beeinträchtigt.                                                            Im Streitfall                                                            war aber die                                                            Ordnungsmäßigkeit                                                            deshalb zu                                                            verneinen,                                                            weil neben der                                                            Verwendung                                                            eines                                                            Bleistifts                                                            weitere                                                            sachlich                                                            bedeutsame                                                            Buchführungsmängel                                                            vorlagen.  So                                                            fehlten                                                            Kassenbuchaufzeichnungen,                                                            es gab                                                            ungeklärte                                                            Vermögensbewegungen,                                                            es erfolgte                                                            keine zeitnahe                                                            Verbuchung von                                                            Geschäftsvorfällen                                                            sowie die                                                            Vernichtung                                                            des                                                            Kontokorrentbuchs.  
            Lohnbuchhaltung 
            Dienstwagengestellung  
            Der                                        BFH hält an seiner bisherigen                                        Auffassung fest, wonach die 0,03                                        %-Regelung für die Erfassung des                                        geldwerten Vorteils für Fahrten                                        Wohnung-Arbeitsstätte nur einen                                        Korrekturposten für abziehbare,                                        aber nicht entstandene                                        Erwerbsaufwendungen darstellt.                                        Diese Methode kommt deshalb nur                                        dann und insoweit zur Anwendung,                                        wie der Dienstwagen tatsächlich                                        für solche Fahrten genutzt worden                                        war. Diese Rechtsprechung                                        widerspricht der bisherigen                                        Verwaltungsauffassung, die zuletzt                                        in den Lohnsteuer-Richtlinien 2011                                        zum Ausdruck gebracht wurde. Die                                        Finanzverwaltung besteuert deshalb                                        grundsätzlich den geldwerten                                        Vorteil für Fahrten Wohnung –                                        Arbeitsstätte mit monatlich 0,03 %                                        des Listenpreises. Eine                                        Besteuerung entfällt nur dann,                                        wenn der Firmenwagen nachweislich                                        für den kompletten Kalendermonat                                        nicht genutzt werden konnte (z. B.                                        Krankheit, Freistellung,                                        Führerscheinentzug). 
            Lohnsteuerhilfe 
            Immunbiologische                    Krebsabwehrtherapie 
            Nach dem Urteil des BFH sind                            Aufwendungen für eine immunbiologische                            Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche                            Belastung bei der Einkommensteuerveranlagung                            abzugsfähig. Damit hat der BFH in Abkehr von                            seiner bisherigen Rechtsprechung anerkannt,                            dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur                            Heilung oder Linderung geeignete Behandlung                            zwangsläufig sein können. Derartige Kosten                            führen damit zur Abzugsfähigkeit, wenn eine                            Erkrankung mit einer nur noch begrenzten                            Lebenserwartung besteht, die nicht mehr auf                            eine kurative Behandlung anspricht.  
            Unternehmensberatung 
            Darlehensverträge                                                      mit nahen                                                      Angehörigen 
            Die Finanzverwaltung                                          hat mit Schreiben vom 23.12.2010                                          die Voraussetzungen für die                                          steuerliche Anerkennung von                                          Darlehensverträgen zwischen                                          Angehörigen erläutert. Ein                                          diesbezüglicher Darlehensvertrag                                          muss zivilrechtlich wirksam                                          geschlossen und tatsächlich wie                                          vereinbart durchgeführt werden.                                          Darüber hinaus muss der                                          sogenannte Fremdvergleich                                          eingehalten werden. Dies setzt                                          insbesondere voraus, dass eine                                          Vereinbarung über die Laufzeit,                                          die Art und Zeit der Rückzahlung                                          des Darlehens getroffen worden                                          ist, dass die Zinsen zu den                                          Fälligkeitszeitpunkten                                          entrichtet werden und der                                          Rückzahlungsanspruch ausreichend                                          besichert ist.  
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