Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 38 
            Buchhaltungsbüro 
            Ansparabschreibung                                                            für Software  
            Für                                                            die frühere                                                            Ansparabschreibung,                                                            dem jetzigen                                                            Investitionsabzugsbetrag                                                            und die                                                            Sonderabschreibung                                                            für kleinere                                                            und mittlere                                                            Betriebe oder                                                            Investitionszulage                                                            ist die                                                            Abgrenzung                                                            zwischen                                                            materiellen                                                            und                                                            immateriellen                                                            Wirtschaftsgütern                                                            von Bedeutung.                                                            Entwickelte                                                            Software                                                            (Individualsoftware)                                                            ist ein                                                            immaterielles                                                            Wirtschaftsgut,                                                            für das                                                            derartige                                                            Vergünstigungen                                                            nicht in Frage                                                            kommen. Ob                                                            Standardsoftware,                                                            die nicht für                                                            einen                                                            bestimmten                                                            Anwender                                                            entwickelt                                                            wurde,                                                            materielle                                                            Wirtschaftsgüter                                                            sein können,                                                            war bisher                                                            nicht                                                            entschieden.                                                            Nach                                                            Auffassung des                                                            BFH ist jede                                                            Software                                                            grundsätzlich                                                            ein                                                            immaterielles                                                            Wirtschaftsgut.                                                            Der Wert der                                                            Software                                                            besteht in dem                                                            geistigen                                                            Gehalt des                                                            Programms; der                                                            Wert des                                                            Datenträgers                                                            ist                                                            unbedeutend.                                                            Der BFH ließ                                                            jedoch offen,                                                            ob bei                                                            gemeinsamem                                                            Erwerb des                                                            Computerprogramms                                                            mit dem                                                            Computer                                                            (Hardware)                                                            eine andere                                                            Auffassung                                                            möglich sei.  
            Lohnbuchhaltung 
            Lohnsteuerabzug ab                                            2012 
            Ab                                        2012 startet der komplett                                        elektronisch durchgeführte                                        Lohnsteuerabzug, der die                                        Papierkarte überflüssig macht.                                        Aufgrund technischer                                        Schwierigkeiten musste die                                        Umsetzung um ein weiteres Jahr                                        verschoben werden. Arbeitgeber                                        oder dessen steuerlicher Berater                                        nehmen den Abruf der                                        erforderlichen Daten künftig                                        selbst vor. Hierzu gehören etwa                                        der Tag der Geburt, die                                        Steuerklasse oder die                                        Kinderfreibeträge. Eine                                        missbräuchliche Verwendung dieser                                        Merkmale stellt eine                                        Ordnungswidrigkeit dar. Die                                        Finanzverwaltung hat angekündigt,                                        im Herbst alle Arbeitnehmer                                        anzuschreiben und hierbei über die                                        bisher gemeldeten Daten zu                                        informieren. Vorsorglich sollten                                        diese Lohnsteuerabzugsmerkmale                                        genau geprüft werden, um einer                                        falschen Lohnabrechnung                                        vorzubeugen. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Werbungskosten bei der                    Abgeltungsteuer    
            Das FG Köln wird nun in einem                            Musterverfahren (Az. 8 K 1937/11) klären, ob                            dem Steuerpflichtigen ein Werbungskostenabzug                            für Jahre ab 2009 zusteht, obwohl dies im                            Zusammenhang mit abgeltungsteuerpflichtigen                            Einkünften steht. Die seit dem 01.01.2009 in                            Kraft getretene Abgeltungsteuer hat diverse                            Verschlechterungen für Kapitalanleger mit sich                            gebracht. Neben der Streichung von                            steuerfreien Spekulationsgewinnen wurde u. a.                            der Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte                            mit abgeltender Besteuerung gestrichen. Die                            Verfassungsmäßigkeit des Abzugs beschäftigt                            derzeit mehrere Finanzgerichte. Betroffene                            Steuerbürger können unter Hinweis auf die                            genannten Aktenzeichen Einspruch einlegen und                            Ruhen des Verfahrens beantragen.   
            Unternehmensberatung 
            Betriebsprüfung                                                      künftig zeitnah 
            Die                                        Betriebsprüfungsordnung sieht                                        durch eine Änderung die                                        Möglichkeit einer zeitnahen                                        Betriebsprüfung vor.                                        Betriebsprüfungen können damit den                                        letzten Veranlagungszeitraum                                        mitumfassen, für den eine                                        Steuererklärung abgegeben wurde.                                        Aus Sicht der Unternehmen wird in                                        der zeitnahen Betriebsprüfung ein                                        Vorteil gesehen, da bei                                        zweifelhafter Rechtslage früher                                        die Auffassung der                                        Finanzverwaltung umgesetzt werden                                        kann. Nachzahlungszinsen könnten                                        geringer werden, wenn zwischen                                        Abgabe der Steuererklärung und                                        einem Änderungsbescheid weniger                                        Zeit liegt. Ferner können                                        strittige Sachverhalte leichter                                        geklärt werden, da diese noch in                                        Erinnerung bei den betreffenden                                        Mitarbeitern sind. Nachteilig kann                                        dagegen sein, dass Steuerbescheide                                        früher bestandskräftig werden. So                                        könnte es z. B. nicht mehr möglich                                        sein, von einer Änderung der                                        Rechtsprechung zugunsten der                                        Unternehmen zu profitieren. 
              
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