Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 34  
            Buchhaltungsbüro 
            Investitionsabzugsbetrag  
            Nach                                                            Meinung des                                                            niedersächsischen                                                            FG kann ein                                                            Steuerpflichtiger                                                            einen                                                            Investitionsabzugsbetrag                                                            noch im                                                            Einspruchsverfahren                                                            erhöhen, wenn                                                            er bis zu                                                            diesem                                                            Zeitpunkt die                                                            Investition                                                            noch nicht                                                            durchgeführt                                                            hat. Eine                                                            Erhöhung ist                                                            nur dann                                                            unzulässig,                                                            wenn die                                                            Investition                                                            bereits                                                            getätigt                                                            worden ist.                                                            Auch eine                                                            Erhöhung im                                                            Klageverfahren                                                            ist                                                            ausgeschlossen.                                                            Außerdem soll                                                            nach Meinung                                                            des                                                            niedersächsischen                                                            FG in Fällen                                                            der                                                            Betriebseröffnung                                                            keine                                                            verbindliche                                                            Bestellung der                                                            Wirtschaftsgüter                                                            zum                                                            Bilanzstichtag                                                            erforderlich                                                            sein. Die                                                            Investitionsabsicht                                                            kann auf                                                            beliebige                                                            Weise                                                            nachgewiesen                                                            werden, wobei                                                            auch                                                            berücksichtigt                                                            werden kann,                                                            dass die                                                            Investition                                                            tatsächlich                                                            später                                                            umgesetzt                                                            worden ist.  
            Lohnbuchhaltung 
            Beitragsfreie                                            Familienversicherung 
            Nach                                        dem Beschluss des BVerfG vom                                        14.06.2011 können Kinder nicht                                        beitragsfrei in der gesetzlichen                                        Krankenversicherung mitversichert                                        werden, wenn der eine Ehepartner                                        gesetzlich und der andere                                        Ehepartner mit dem höheren                                        Einkommen privat krankenversichert                                        ist. Diese Regelung verstößt nach                                        Auffassung des Gerichts nicht                                        gegen das Grundgesetz. In der                                        Praxis sollte diese Regelung bei                                        der Bemessung des steuerfreien                                        Arbeitgeberzuschusses zur privaten                                        Krankenversicherung berücksichtigt                                        werden. Der Zuschuss beträgt die                                        Hälfte des privaten                                        Krankenversicherungsbeitrags,                                        maximal aber die Hälfte des                                        durchschnittlichen Höchstbeitrags                                        der gesetzlichen                                        Krankenversicherung (derzeit                                        271,01 EUR). Solange diese Grenze                                        nicht erreicht wird, können die                                        Beiträge für die private                                        Krankenversicherung der Kinder in                                        den Arbeitgeberzuschuss                                        miteinbezogen werden.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Berufsausbildungskosten als                    Werbungskosten 
            Der Bundesfinanzhof hat mit zwei                            Urteilen vom 28.07.2011 entschieden, dass                            Aufwendungen für eine erstmalige                            Berufsausbildung als Werbungskosten steuerlich                            anzuerkennen sein können. Dies gilt auch für                            ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes                            Studium. Der BFH hat klargestellt, dass                            beruflich veranlasste Aufwendungen dem Grunde                            nach vorweggenommene Werbungskosten sind. Ein                            Veranlassungszusammenhang ist regelmäßig                            gegeben, wenn die erstmalige Berufsausbildung                            Berufswissen vermittelt und damit auf die                            Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. In den                            entschiedenen Fällen wurden Aufwendungen für                            die Berufsausbildung bzw. das Studium als                            vorweggenommene Werbungskosten geltend                            gemacht. Beim Finanzamt wurde eine                            entsprechende Verlustfeststellung beantragt.  
HINWEIS : 
Die Finanzgerichte haben nun im Einzelfall zu                            prüfen, ob und welche Aufwendungen der Kläger                            jeweils nach den geltenden Grundsätzen zum                            Werbungskostenabzug steuerlich absetzen kann 
            Unternehmensberatung 
            Musterverfahren                                                      zur 1 %-Regelung 
            Die private Nutzung                                        eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr                                        als 50 % betrieblich genutzt wird,                                        ist mangels Fahrtenbuch für jeden                                        Kalendermonat mit 1 % des                                        inländischen Listenpreises im                                        Zeitpunkt der Erstzulassung                                        anzusetzen. In dem beim FG                                        Niedersachsen anhängigen Verfahren                                        (Az. 9 K 394/10) geht es um die                                        Verfassungsmäßigkeit dieser 1                                        %-Regelung. Geprüft werden soll,                                        ob die Nutzungsentnahme nach dem                                        Listenpreis nach der Erstzulassung                                        ohne Berücksichtigung etwaiger                                        Rabatte bemessen wird. Die                                        mündliche Verhandlung in diesem                                        Verfahren ist auf den 14.09.2011                                        angesetzt. 
              HINWEIS: 
              Das FG Niedersachsen hatte die                                        Bewertung der Privatnutzung des                                        Kfz anhand der 1 %-Regel ohne                                        Berücksichtigung der am Mark                                        üblichen Rabatte für                                        verfassungsgemäß erachtet. 
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