Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 33  
            Buchhaltungsbüro 
            Verbesserungen                                                            bei                                                            Riester-Rente  
            Die                                                            Bundesregierung                                                            plant                                                            Verbesserungen                                                            bei der                                                            Altersvorsorge                                                            nach Riester.                                                            Ab dem                                                            Beitragsjahr                                                            2012 sollen                                                            auch mittelbar                                                            Anspruchsberechtigte                                                            zwingend einen                                                            Eigenbeitrag                                                            von 60,00 EUR                                                            im Jahr                                                            leisten, um                                                            die Zulage zu                                                            erhalten. Dies                                                            soll künftig                                                            ungewollte                                                            Rückerstattungsfälle                                                            aufgrund eines                                                            Wechsels des                                                            Zulagestatus                                                            vermeiden.                                                            Wenn die                                                            Regelung so                                                            umgesetzt                                                            wird, müssen                                                            die Anbieter                                                            der                                                            zertifizierten                                                            Altersvorsorgeverträge                                                            ihre                                                            Vertragspartner                                                            in gesonderter                                                            Form auf diese                                                            Gesetzesänderung                                                            hinweisen. Die                                                            Riester-Regeln                                                            werden für                                                            mittelbar und                                                            unmittelbar                                                            Zulagenberechtigte                                                            vereinheitlicht,                                                            so dass ein                                                            Wechsel von                                                            der                                                            unmittelbaren                                                            zur                                                            mittelbaren                                                            Zulageberechtigung                                                            oder umgekehrt                                                            die Gewährung                                                            der Zulage                                                            nicht mehr                                                            gefährdet. 
              HINWEIS: 
              Die                                                            Verabschiedung                                                            dieses                                                            Gesetzes ist                                                            für Ende                                                            diesen Jahres                                                            2011 geplant. 
            Lohnbuchhaltung 
            Lohnsteuer-Anmeldung                                            2012 
            Die                                        Finanzverwaltung hat mit Schreiben                                        vom 12.08.2011 die Muster der                                        Lohnsteuer-Anmeldung 2012 bekannt                                        gemacht. Das Vordruckmuster ist                                        auch für die Gestaltung der                                        Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe                                        automatischer Einrichtungen                                        ausgefüllt werden. Das Muster der                                        Lohnsteuer-Anmeldung 2012 und die                                        Übersicht über Länder                                        unterschiedlicher Werte sind auf                                        der Homepage des BMF einzusehen (www.bundesfinanzministerium.de). 
            Lohnsteuerhilfe 
            Bundesfreiwilligendienst und int.                    Jugendfreiwilligendienst 
            Die Familienkassen wurden angewiesen,                            offene Kindergeldanträge, die sich auf die                            neuen Freiwilligendienste beziehen, von der                            Bearbeitung so lange zurückzustellen, bis das                            parlamentarische Verfahren hierzu                            abgeschlossen ist (Einzelweisung vom                            24.06.2011). Der mit der Abschaffung der                            Wehrpflicht und des Zivildienstes zum                            01.07.2011 eingeführte                            Bundesfreiwilligendienst sowie der int.                            Jugendfreiwilligendienst berechtigen derzeit                            noch nicht zum Bezug von Kindergeld. Nach den                            Plänen des Gesetzgebers soll lediglich der                            Katalog der Freiwilligendienste in die                            Berücksichtigungsmöglichkeit aufgenommen                            werden. Die Familienkassen sind angewiesen,                            derartige Anträge von der Bearbeitung                            zurückzustellen. Sollte aber eine vorgezogene                            Bearbeitung auf ausdrücklich en Wunsch des                            Kindergeldberechtigten erfolgen, sind die                            Familienkassen angewiesen, den Anspruch zu                            verneinen. In diesem Fall ist eine spätere                            Korrektur des Ablehnungsbescheides nach Ablauf                            der Einspruchsfrist nicht mehr möglich.  
HINWEIS: 
Kindergeldberechtigte, die eine sofortige                            Entscheidung wünschen, sind auf diesen                            verfahrensrechtlichen Umstand von den                            Familienkassen hinzuweisen.  
            Unternehmensberatung 
            Keine                                                      Gebühr für                                                      ID-Nummer   
            Unternehmen erhalten                                        immer häufiger Schreiben, in denen                                        der Anschein erweckt wird, sie                                        sollen für die Vergabe der                                        Umsatzsteuer-Identifikationsnummer                                        eine Gebühr bezahlen. Es wurden                                        überwiegend neu gegründete Firmen                                        angeschrieben; die Absender der                                        Schreiben befanden sich dabei im                                        Ausland. Die Finanzverwaltung                                        weist in einer Pressemitteilung                                        nochmals ausdrücklich darauf hin,                                        dass die Erteilung der                                        Umsatzsteuer-Identifikationsnummer                                        kostenfrei ist. Die Vergabe                                        erfolgt in Deutschland                                        ausschließlich durch das                                        Bundeszentralamt für Steuern. In                                        der Regel werden diese Nummern                                        beim zuständigen Finanzamt                                        beantragt. Die Finanzämter                                        übermitteln die Anträge dann                                        intern an das Bundeszentralamt für                                        Steuern.  
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