Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 28  
            Buchhaltungsbüro 
            Steuervereinfachungsgesetz                                                            gescheitert 
            Der                                                            Bundesrat hat                                                            die von der                                                            Bundesregierung                                                            vorgeschlagenen                                                            Änderungen im                                                            Steuervereinfachungsgesetz                                                            vorerst                                                            gestoppt.                                                            Insbesondere                                                            lehnte der                                                            Bundesrat ab,                                                            nur alle zwei                                                            Jahre eine                                                            Steuererklärung                                                            abgeben zu                                                            müssen. Auch                                                            die Anhebung                                                            des                                                            Arbeitnehmerpauschbetrages                                                            wurde                                                            aufgehalten.                                                            Die                                                            Bundesregierung                                                            muss jetzt den                                                            Vermittlungsausschuss                                                            anrufen. Das                                                            Steuervereinfachungsgesetz                                                            beinhaltet u.                                                            a. auch die                                                            erleichterte                                                            elektronische                                                            Rechnungsstellung.                                                            Unternehmen                                                            können deshalb                                                            derzeit diese                                                            Regelungen                                                            nicht                                                            verbindlich                                                            anwenden.  
              HINWEIS:  
              Auch die                                                            Anreize für                                                            energetische                                                            Wohngebäudesanierungen                                                            wurden vom                                                            Bundesrat                                                            nicht                                                            genehmigt.                                                            Eigentümer                                                            müssen deshalb                                                            auf                                                            steuerliche                                                            Begünstigungen                                                            bei                                                            Sanierungsaufwendungen                                                            noch                                                            verzichten. 
            Lohnbuchhaltung 
            Standardschnittstelle                                            für Buchhaltungsdaten  
            Ab                                        dem 01.07.2011 steht die „Digitale                                        LohnSchnittstelle“ (DLS) zur                                        Verfügung. Die Finanzverwaltung                                        empfiehlt mit BMF-Schreiben vom                                        29.06.2011, diese Schnittstelle                                        möglichst in den                                        Lohnabrechnungsprogrammen                                        vorzusehen und bereitzuhalten. Die                                        im Lohnkonto aufzuzeichnenden                                        Angaben sind so in den dem                                        Lohnsteuer-Außenprüfer                                        überlassenen Daten enthalten. Die                                        aktuelle Version der DLS mit                                        weitergehenden Informationen steht                                        auf der Internetseite des                                        Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.bund.de)                                        ab dem 01.07.2011 zum Download                                        bereit. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Geburtstagsfeiern sind regelmäßig                    privat 
            
                        Nach dem Urteil des FG Münster sind                            Geburtstagsfeiern im Kreise von Mitarbeitern                            und Geschäftspartnern regelmäßig privat                            veranlasst. Der Gesellschafter/Geschäftsführer                            einer GmbH hatte wegen seiner 35-jährigen                            Betriebszugehörigkeit und seines 60.                            Geburtstages Mitarbeiter und Geschäftspartner                            eingeladen. Zur Feier erschienen rund 90                            Mitarbeiter, 18 Geschäftspartner und sechs                            Verwandte des Klägers. Trotz eines                            herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann                            sich nach Meinung des Gerichts ergeben, dass                            die Aufwendungen für die Feier beruflich                            veranlasst sind. Hierfür ist u. a. maßgebend,                            wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste                            bestimmt, ob es sich bei den Gästen um                            Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter,                            um Angehörige des öffentlichen Lebens, der                            Presse, um Ver bandsvertreter oder um private                            Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen                            handelt. Zu berücksichtigen ist außerdem, an                            welchem Ort die Veranstaltung stattfindet und                            ob das Fest den Charakter einer privaten Feier                            aufweist oder ob das nicht der Fall ist. Im                            Urteilsfall trat als Eingeladener lediglich                            der Kläger und nicht das Unternehmen auf,                            obwohl die schriftliche Einladung auf dem                            Briefbogen der GmbH gedruckt wurde. Somit                            wurde ein rein privater Charakter im                            vorliegenden Fall unterstellt, der zu nicht                            abziehbaren Werbungskosten in der                            Steuererklärung des Klägers führt. 
            Unternehmensberatung 
            Finanzverwaltung                                                      prüft in Facebook                                                      und Twitter   
            Aus einer                                          Pressemitteilung der OFD Koblenz                                          ergibt sich, dass die                                          Finanzverwaltung nun auch                                          Facebook und Twitter für sich                                          entdeckt hat. Die OFD hat eine                                          eigene Seite in Facebook und                                          Twitter zu aktuellen Themen.                                          Betriebsprüfer suchen auf                                          Facebook und Twitter verstärkt                                          nach Informationen, die                                          Steuerzahler ungehindert ins                                          Netz gestellt haben und                                          steuerlich relevant sein                                          könnten. So hat ein Unternehmer                                          von einer privaten Reise                                          berichtet, die aber im                                          Unternehmen als Betriebsausgaben                                          verbucht wurden. Ein anderer                                          Unternehmer prahlt mit einem                                          neuen Auto, das er betrieblich                                          absetzt, aber durch seine                                          Lebensgefährtin in vollem Umfang                                          genutzt werde.  |