Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 26  
            Buchhaltungsbüro 
            Fragebögen                                                            vor                                                            Betriebsprüfungen 
            Finanzämter                                                            versenden                                                            verstärkt zur                                                            Vorbereitung                                                            der                                                            Betriebsprüfungen                                                            Fragebögen an                                                            die                                                            entsprechenden                                                            Unternehmen.                                                            Derzeit ist                                                            das                                                            Frisörhandwerk                                                            überwiegend                                                            betroffen. Die                                                            Beantwortung                                                            der Fragebögen                                                            sollte jedoch                                                            gewissenhaft                                                            und mit                                                            äußerster                                                            Vorsicht                                                            erfolgen, da                                                            sie die                                                            Grundlage für                                                            Nachkalkulationen                                                            und                                                            Hinzuschätzungen                                                            der                                                            Betriebsprüfer                                                            bilden. Der                                                            Fragebogen                                                            stellt sehr                                                            detaillierte                                                            Fragen, z. B.                                                            zur                                                            Überprüfung                                                            der Erlöse und                                                            zum                                                            Warenverbrauch.                                                            Im                                                            Zusammenhang                                                            mit der                                                            Beantwortung                                                            sollten nur                                                            solche Angaben                                                            gemacht                                                            werden, die                                                            dem                                                            Steuerbürger                                                            tatsächlich                                                            vorliegen. Das                                                            sind in aller                                                            Regel                                                            Verkaufspreise                                                            oder                                                            Aufzeichnungen                                                            der                                                            Registrierkassen.                                                            Vermutungen                                                            oder                                                            Schätzungen                                                            über die                                                            Kundenstruktur                                                            müssen nicht                                                            abgegeben                                                            werden, wenn                                                            dies nicht                                                            ohnehin für                                                            andere Zwecke                                                            aufgezeichnet                                                            wird.                                                            Zwischenzeitlich                                                            ist ein                                                            Verfahren vor                                                            dem                                                            Niedersächsischen                                                            Finanzgerich t                                                            anhängig, in                                                            dem geklärt                                                            werden soll,                                                            ob der                                                            Fragebogen                                                            einen                                                            Verwaltungsakt                                                            darstellt und                                                            somit auch                                                            angreifbar                                                            wäre.  
            Lohnbuchhaltung 
            Beschäftigtendatenschutzgesetz  
            Durch                                        einen neuen Gesetzesentwurf werden                                        weitgehende Pflichten auf                                        Arbeitgeber zukommen. Der                                        Gesetzesentwurf nimmt erstmals                                        Regelungen zur ärztlichen                                        Untersuchung, Eignungstest,                                        Fragerecht des Arbeitsgebers und                                        zu Internetrecherchen auf.                                        Gleiches gilt für die Themen                                        Videoüberwachung, Anwendung von                                        Ortungssystemen und biometrischen                                        Verfahren sowie Benutzung von                                        Telekommunikationsanlagen.                                        Gesundheitsprüfungen sollen                                        künftig nur zulässig sein, wenn es                                        sich um eine entscheidende                                        berufliche Anforderung handelt und                                        der Arbeitnehmer einwilligt. Die                                        Datenerhebung aus öffentlich                                        zugänglichen Quellen wie dem                                        Internet wird erschwert. Die                                        Nutzung sozialer Netzwerke ist nur                                        bedingt erlaubt.  
              HINWEIS: 
              Trotz allseitiger Kritik wird                                        erwartet, dass der Gesetzesentwurf                                        in seiner bestehenden Form das                                        Gesetzgebungsverfahren nahezu                                        unverändert passieren wird.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Anhängige Musterverfahren   
            Steuerbescheide ergehen wegen                            anhängiger Musterverfahren vorläufig. Das BMF                            hat die Liste der Tatbestände aktualisiert.  
              - Beschränkte Abziehbarkeit von                            Kinderbetreuungskosten für die  
                                         Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und ab                            2009 
              - Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten                            als Sonderausgaben 
              - Beschränkte Abziehbarkeit von                            Vorsorgeaufwendungen für die  
                                         Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 
              - Nicht Abziehbarkeit von Beiträgen von                            Rentenversicherungen als                              vorweggenommene Werbungskosten für                            Veranlagungszeiträume ab 2005 
              - Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten für                            Veranlagungen ab 2005 
              - Höhe der kinderbezogenen Freibeträge  
              - Höhe des Grundfreibetrags  
              - Höhe des Ausbildungsfreibetrags für auswärts                            untergebrachtes Kind für  
                                         Veranlagungen ab 2002 
              HINWEIS: 
              Aus dem Katalog hat das BMF die bisherige Nr.                            9 „Verfassungsmäßiges Zustandekommen des                            Haushaltbegleitgesetzes 2004“ gestrichen. 
            Unternehmensberatung 
            Solarförderung                                                      wird nicht gekürzt   
            Die geplante Kürzung                                          der Solarförderung wird aufgrund                                          der rückläufigen                                          Solar-Installationen wieder                                          gekippt. Die Gelder für                                          Sonnenstrom sollten je nach                                          Zubaumenge bis Juli um max. 15 %                                          und bis Januar 2012 um max. 24 %                                          gekürzt werden. Derzeit gibt es                                          28,74 Cent Einspeisevergütung                                          pro Kilowattstunde bei kleinen                                          Dachanlagen. Diese wären bei                                          einer massiven Zunahme neuer                                          Solaranlagen auf bis zu 24,43                                          Cent gesenkt worden. Die                                          Regierungsparteien diskutierten                                          daher erneut, ob man angesichts                                          der fallenden Preise der                                          Solaranlagen die Förderung                                          weiter kürzen muss. Nach deren                                          Aussagen sollen erneuerbare                                          Energien schneller marktfähig                                          werden. 
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