Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 22  
            Buchhaltungsbüro 
            Vergabe                                                            von                                                            MwSt-Identifikationsnummern 
            Die                                                            europäische                                                            Kommission                                                            weist alle                                                            Steuerpflichtigen                                                            darauf hin,                                                            dass                                                            MwSt-Identifikationsnummern                                                            ausschließlich                                                            von                                                            Steuerverwaltungen                                                            vergeben                                                            werden dürfen.                                                            Unternehmer                                                            aus                                                            verschiedenen                                                            Mitgliedsstaaten                                                            hatten in der                                                            Vergangenheit                                                            Angebote in                                                            Form eines                                                            offiziellen                                                            EU-Dokuments                                                            erhalten.                                                            Gegen                                                            Vorauszahlung                                                            könne eine                                                            gültige                                                            MwSt-Identifikationsnummer                                                            erkauft                                                            werden. Sofern                                                            Zweifel an                                                            nicht                                                            angeforderten                                                            Dokumenten zum                                                            Erwerb einer                                                            MwSt-Identifikationsnummer                                                            entstehen,                                                            wird deshalb                                                            empfohlen, die                                                            zuständigen                                                            Steuerverwaltungen                                                            einzuschalten.                                                            Informationen                                                            über die                                                            Registrierung                                                            für                                                            MwSt-Zwecke                                                            können auf der                                                            Webseite der                                                            EU-Kommission                                                            in allen 27                                                            Mitgliedsstaaten                                                            abgerufen                                                            werden. Rubrik                                                            „MwSt.in der                                                            Europäischen                                                            Union“.  
             
            Lohnbuchhaltung 
            Firmenjubiläum des                                            Arbeitgebers  
            Nach                                        Auffassung des FG Düsseldorf ist                                        die Freigrenze von 110 EUR                                        ungeachtet eines besonderen                                        Anlasses der Betriebsveranstaltung                                        und der Größe sowie der Bedeutung                                        der Firmengruppe maßgebend. Eine                                        Feier zum Firmenjubiläum ist nach                                        Meinung des Gerichts eine übliche                                        Veranstaltung. Sofern die                                        Aufwendungen pro Person über der                                        Grenze von 110 EUR liegen,                                        unterliegen die Zuwendungen der                                        pauschalen Lohnsteuer. Reisekosten                                        können in die Berechnung der                                        Freigrenze jedoch einbezogen                                        werden.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Arbeitszimmeraufwendungen  
            Die Abgrenzung zwischen einem                            häuslichen Arbeitszimmer und einem Büro ist                            nach Aussage des FG Düsseldorf nach bestimmten                            Kriterien zu treffen. Dadurch sind die                            Merkmale, in welchem Umfang Publikumsverkehr                            in den Räumen stattfindet und ob fremdes                            Personal in den Räumen tätig wird, wesentliche                            Abgrenzungsmerkmale. Der Mittelpunkt der                            gesamten betrieblichen und beruflichen                            Tätigkeit liegt im häuslichen Arbeitszimmer,                            wenn die wesentlichen und täglichen                            Tätigkeiten für den konkret ausgeübten Beruf                            dort stattfinden. Im Urteilsfall war eine                            nicht selbständige Diplom-Bauingenieurin im                            Außendienst tätig. Sie hatte die Betreuung und                            fachliche Beratung von Großkunden, Kommunen                            und Behörden im Auftrag ihres Arbeitgebers                            durchzuführen. Das Finanzamt lehnte den vollen                            Abzug des häuslichen Arbeitszimmers mit der                            Begründung ab, dass der qu alitative                            Schwerpunkt der Tätigkeit bei                            Außendienstmitarbeitern nicht die                            Bürotätigkeit sei. Das FG Düsseldorf gab der                            Steuerpflichtigen Recht.  
HINWEIS: 
Es wurde Revision beim BFH zugelassen. 
            Unternehmensberatung 
            Rentenerhöhung                                                      zum 01.07.2011   
            Nach Mitteilung der                                          Bundesregierung wird die Rente                                          zur Jahresmitte um 0,99 %                                          steigen. Die Rentenwerte richten                                          sich nicht nur nach der Lohn-                                          und Gehaltsentwicklung. Zu                                          berücksichtigen ist u. a. auch,                                          wie sich der durchschnittliche                                          Beitragssatz der allgemeinen                                          Rentenversicherung entwickelt                                          hat. Im vergangenen Jahr                                          erfolgten aufgrund der                                          Nachwirkungen der Finanzkrise                                          keine Rentenerhöhungen. Zum                                          01.07.2011 beträgt der neue                                          aktuelle Rentenwert in den alten                                          Ländern 27,47 EUR und für die                                          neuen Länder 24,37 EUR. Nach                                          Auskunft der Deutschen                                          Rentenversicherung Bund können                                          die Rentnerinnen und Rentner im                                          Juni mit der Zusendung des                                          Bescheides über die neue Höhe                                          ihrer Rente rechnen.  |