Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 20  
            Buchhaltungsbüro 
            Reverse-Charge-Verfahren                                                            beim Mobilfunk 
            Die                                                            Umkehrung der                                                            Steuerschuldnerschaft                                                            nach § 13 b                                                            UStG gilt ab                                                            Juli 2011 auch                                                            für die                                                            Lieferung von                                                            Mobilfunkgeräten                                                            und                                                            integrierten                                                            Schaltkreisen.                                                            Dies beschloss                                                            der Deutsche                                                            Bundestag; der                                                            Bundesrat soll                                                            auf seiner                                                            Sitzung Ende                                                            Mai dieser                                                            Änderung                                                            zustimmen.                                                            Ziel der                                                            Regelung ist                                                            es,                                                            Umsatzsteuerbetrug                                                            besser zu                                                            bekämpfen und                                                            so                                                            Umsatzsteuerausfälle                                                            in                                                            Millionenhöhe                                                            zu verringern.                                                            Im                                                            Mobilfunkbereich                                                            soll die                                                            Nettorechnung                                                            zur Anwendung                                                            kommen, wenn                                                            eine                                                            Umsatzhöhe von                                                            mehr als 5.000                                                            EUR erreicht                                                            ist. 
            Lohnbuchhaltung 
            Tantiemenzufluss bei                                            Gesellschafter  
            Nach                                        dem Urteil des BFH vom 03.02.2011                                        wird der Anspruch auf Tantiemen                                        mit Feststellung des                                        Jahresabschlusses fällig, wenn                                        dies einen beherrschenden                                        Gesellschafter betrifft. Nur in                                        Ausnahmefällen kommt eine                                        abweichende Zuflussfeststellung in                                        Betracht. Dies wäre ausnahmsweise                                        der Fall, wenn zivilrechtlich                                        wirksam und fremdüblich eine                                        andere Fälligkeit vertraglich                                        vereinbart ist.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Behinderten-Pauschbetrag  
            Nach dem Urteil des FG Nürnberg vom                            10.12.2010 kann der Behinderten-Pauschbetrag                            nicht neben den nachgewiesenen Pflegekosten                            berücksichtigt werden. Nach Aussage des                            Gerichts würde dies zu einer mehrfachen                            Berücksichtigung derselben Aufwendungen                            führen. Es ist deshalb unzulässig, für einen                            Teil der mit der Körperbehinderung                            zusammenhängenden Aufwendungen den                            Einzelnachweis zu führen, im Übrigen aber den                            Pauschbetrag zu beantragen.  
            Unternehmensberatung 
            Angekaufte                                                      Steuer-CD darf                                                      verwendet werden   
            Das FG Köln hat in                                          seiner Pressemitteilung vom                                          15.05.2011 bekanntgegeben, dass                                          keine ernstlichen Zweifel daran                                          bestehen, dass die                                          Finanzverwaltung angekaufte                                          ausländische Bankdaten bei der                                          Besteuerung verwenden darf.                                          Demnach sind die entsprechenden                                          Informationen im                                          Steuerstrafverfahren verwertbar                                          und können Ermittlungen der                                          Steuerfahndung rechtfertigen.                                          Die Auswertung der Steuer -CD                                          dauert bei den Finanzämtern nach                                          wie vor an und hat bereits zu                                          einer Welle von Selbstanzeigen,                                          aber auch zu einer Vielzahl                                          strafrechtlicher                                          Ermittlungsverfahren geführt.  
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