Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 17 
            Buchhaltungsbüro 
            Umsatzsteuer                                                            im                                                            Insolvenzfall 
            Mit                                                            Urteil vom                                                            09.12.2010 hat                                                            der BFH eine                                                            in der Praxis                                                            der                                                            Insolvenzverwaltung                                                            häufig                                                            anzutreffende                                                            Fallgestaltung                                                            verworfen.                                                            Damit wurde                                                            sichergestellt,                                                            dass aus einem                                                            vom                                                            Insolvenzverwalter                                                            vereinnahmten                                                            Entgelt                                                            einschließlich                                                            Umsatzsteuer                                                            im Regelfall                                                            auch die                                                            Umsatzsteuer                                                            an das                                                            Finanzamt                                                            abgeführt                                                            werden muss.                                                            Insolvenzverwalter                                                            vereinnahmen                                                            häufig                                                            Forderungen                                                            aus                                                            Leistungen,                                                            die der                                                            Unternehmer                                                            bis zur                                                            Verfahrenseröffnung                                                            erbracht hat.                                                            Zieht der                                                            Insolvenzverwalter                                                            z. B. eine                                                            Forderung über                                                            1.190 EUR ein,                                                            ist hierin bei                                                            Leistungen,                                                            die dem                                                            Regelsteuersatz                                                            unterliegen,                                                            ein                                                            Umsatzsteueranteil                                                            von 190 EUR                                                            enthalten.                                                            Trotz der                                                            Vereinnahmung                                                            des vollen                                                            Steueranteils                                                            durch den                                                            Insolvenzverwalter                                                            erhielt der                                                            Fiskus nur die                                                            anteilige                                                            Umsatzsteuer                                                            nach der                                                            Insolvenzquote.                                                            Nur bei                                                            sogenannten                                                            Ist-Besteuerten                                                            wird die                                                            vereinnahmte                                                            Umsatzsteuer                                                            in diesem Fall                                                            eine voll zu                                                            befried igende                                                            Masseverbindlichkeit.                                                            Nach dem jetzt                                                            veröffentlichen                                                            Urteil des BFH                                                            gilt es auch,                                                            wenn der                                                            Unternehmer                                                            der                                                            sogenannten                                                            Soll-Besteuerung                                                            unterliegt. Im                                                            Vergleich zur                                                            bisher                                                            allgemein                                                            üblichen                                                            Praxis führt                                                            die neue                                                            Rechtsauffassung                                                            zu einer                                                            deutlichen                                                            Schmälerung                                                            der                                                            Insolvenzmasse,                                                            zu deren                                                            Lasten nun                                                            auch im Fall                                                            der                                                            Sollbesteuerung                                                            der volle                                                            Umsatzsteueranteil                                                            Masseverbindlichkeit                                                            an den Fiskus                                                            auszukehren                                                            ist. 
            Lohnbuchhaltung 
            Arbeitsrecht:                                            Berufskrankheit durch                                            Computerarbeit  
            Nach                                        dem Urteil des VG Aachen vom                                        14.04.2011 ist eine                                        Sehnenscheidenentzündung als                                        Berufskrankheit anzuerkennen, wenn                                        durchwegs am Computer gearbeitet                                        wird. Eine Finanzbeamtin machte                                        geltend, dass die intensive Arbeit                                        am Computer mit Maus und Tastatur                                        Ursache ihrer mittlerweile                                        chronischen                                        Sehnenscheidenentzündung ist. Im                                        Verfahren wurde ein                                        arbeitsmedizinisches Gutachten                                        eines Universitätsprofessors                                        eingeholt. Der Gutachter erkannte                                        eine Verbindung zwischen der                                        Tätigkeit der Beamtin am Computer                                        und ihrer Erkrankung. Durch die                                        Anerkennung als Berufskrankheit                                        hat die Klägerin Anspruch auf                                        sogenannte                                        Unfallfürsorgeleistungen z. B.                                        höheres Ruhegehalt, besondere                                        Kosten der Heilbehandlung oder die                                        Erstattung von Sachschäden.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Zurechnungen von Kinderbetreuungskosten  
            Nach dem Urteil des BFH vom 25.11.2010 können Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Wenn von den Zusammenlebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abschließt und das Entgelt von seinem Konto zahlt, dann kann dieses weder vollständig noch anteilig dem anderen Elternteil zugerechnet werden. Der abgekürzte Zahlungs- oder Vertragsweg ist insofern nicht anwendbar.
 HINWEIS: 
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll es ab 01.01.2012 nur noch einen Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten geben.  
            Unternehmensberatung 
            Energiebesteuerung   
            Die europäische                                          Kommission hat am 13.04.2011                                          einen Vorschlag vorgelegt, mit                                          dem die veralteten Regelungen                                          zur Besteuerung von                                          Energieerzeugnissen in der                                          Europäischen Union überholt                                          werden sollen. Die                                          Mitgliedsstaaten werden durch                                          den Vorschlag dabei unterstützt,                                          ihre gesamten Steuerstrukturen                                          so umzugestalten, dass durch die                                          Verlagerung der Steuerlast von                                          der Arbeit auf den Verbrauch ein                                          Beitrag zu Wachstum und                                          Beschäftigung geleistet wird.                                          Die überarbeitete Richtlinie                                          wird 2013 in Kraft treten. Durch                                          lange Übergangsfristen für die                                          vollständige Angleichung der                                          Besteuerung des Energiegehalts                                          bis 2023 wird der                                          Wirtschaftszeit zur Anpassung an                                          die neue Steuerstruktur                                          eingeräumt.  
           |