Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            Archiv 2010  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 1  
            Buchhaltungsbüro 
            Steuererklärungsfristen                                                            für 2010 
            Das                                                            BMF hat die                                                            Steuererklärungsfristen                                                            für das                                                            Kalenderjahr                                                            2010 mit                                                            Schreiben vom                                                            03.01.2011                                                            bekanntgegeben.                                                            Für das                                                            Kalenderjahr                                                            2010 sind nach                                                            gesetzlicher                                                            Vorgabe die                                                            Erklärungen                                                            zur                                                            Einkommensteuer,                                                            Körperschaftsteuer,                                                            Gewerbesteuer,                                                            Umsatzsteuer                                                            sowie zur                                                            einheitlichen                                                            und                                                            gesonderten                                                            Feststellung                                                            bis zum 31.                                                            Mai 2011 bei                                                            den                                                            Finanzämtern                                                            abzugeben.                                                            Sofern die                                                            Steuererklärungen                                                            durch                                                            Vertreter der                                                            steuerlichen                                                            Berufe                                                            angefertigt                                                            werden, wird                                                            die Frist                                                            allgemein bis                                                            zum 31.12.2011                                                            verlängert. Es                                                            bleibt den                                                            Finanzämtern                                                            jedoch                                                            vorbehalten,                                                            Erklärungen                                                            mit                                                            angemessener                                                            Frist für                                                            einen                                                            Zeitpunkt vor                                                            Ablauf der                                                            allgemein                                                            verlängerten                                                            Frist                                                            anzufordern.  
            Lohnbuchhaltung 
            Grenze bei                                            Betriebsveranstaltungen  
            Betriebsveranstaltungen                                        sind betrieblich veranlasste                                        Veranstaltungen mit                                        gesellschaftlichem Charakter, bei                                        denen die Teilnahme allen                                        Betriebsangehörigen offensteht.                                        Zuwendungen stellen                                        steuerpflichtigen Arbeitslohn dar,                                        wenn diese üblich sind und eine                                        Freigrenze von jeweils 110 EUR                                        übersteigen. Das FG Hessen hat mit                                        Urteil vom 01.09.2010                                        festgestellt, dass die von der                                        Finanzverwaltung festgelegte                                        Freigrenze in Höhe von 110 EUR                                        gerechtfertigt ist. Nach Aussagen                                        des Gerichts ist die Anhebung der                                        in 2002 festgelegten Freigrenze                                        auf einen Betrag, der die                                        allgemeine Preissteigerung                                        übersteigt, nicht geboten.  
              HINWEIS: 
              Gegen das Urteil ist Revision                                        zugelassen.   
            Lohnsteuerhilfe 
            Umzugskosten 2011  
            Nach dem BMF-Schreiben vom 30.12.2010                            sind Änderungen der maßgebenden Beträge für                            umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige                            Umzugsauslagen ab 01.01.2011 bekanntgegeben                            worden. Der Höchstbetrag, der für die                            Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten                            für ein Kind maßgebend ist, beträgt bei                            Beendigung des Umzugs ab 01.01.2011 nun 1.612                            EUR. Der Pauschbetrag für sonstige                            Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.279                            EUR und für Ledige 640 EUR. Der Pauschbetrag                            erhöht sich für jede weitere Person mit                            Ausnahme des Ehegatten zum 01.01.2011 um 282                            EUR.  
              HINWEIS: 
              Die Neuregelungen sind auf Umzüge, die nach                            dem 31.12.2010 beendet werden, anzuwenden. 
            Unternehmensberatung 
            BMJ zu                                                      Reformen im Jahr                                                      2011 
            Anfang 2011 treten                                          wichtige Gesetzesänderungen aus                                          dem Bereich des                                          Bundesjustizministeriums in                                          Kraft. Das BMJ führt hierzu aus,                                          dass z. B. im Bereich der                                          Sicherungsverwahrung                                          Neuregelungen gelten. Reine                                          Vermögensdelikte sind künftig                                          kein Anlass mehr für die                                          Anordnung von                                          Sicherungsverwahrungen. Zwischen                                          Anwalt und Mandanten wird ein                                          besserer Vertrauensschutz                                          verankert. Künftig können sich                                          alle Mandanten sicher sein, dass                                          das Gespräch mit ihrem Anwalt                                          vertraulich bleibt. In welcher                                          Angelegenheit sie die Beratung                                          des Rechtsanwalts in Anspruch                                          nehmen, spielt keine Rolle. Die                                          Verjährungsfristen für die                                          Haftung von Vorständen und                                          Aufsichtsräten börsennotierter                                          Aktiengesellschaften werden von                                          bisher fünf auf zehn Jahre                                          verlängert. Für ehrenamtliche                                          Vormundschaften, Betreuungen und                                          Pflegschaften wird die Befreiung                                          von der Einkommensteuerpflicht                                          erweitert. Mit dem                                          Jahressteuergesetz 2010 werden                                          pauschale                                          Aufwandsentschädigungen für die                                          eh renamtliche Vormundschaft,                                          für die ehrenamtliche rechtliche                                          Betreuung und Pflegschaft bis zu                                          einem Jahresbetrag von 2.100 EUR                                          steuerfrei. 
           |