Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 48  
            Buchhaltungsbüro 
            Unzutreffende                                                            Steuernummer 
            Der                                                            BFH hat in                                                            seinem Urteil                                                            vom 02.09.2010                                                            den                                                            Vorsteuerabzug                                                            verwehrt, weil                                                            auf der                                                            Rechnung nicht                                                            die dem                                                            leistenden                                                            Unternehmer                                                            erteilte                                                            Steuernummer                                                            angegeben                                                            wurde. In der                                                            Rechnung war                                                            nur eine                                                            Zahlenkombination                                                            und                                                            Buchstabenkombination                                                            verwendet                                                            worden. Der                                                            Rechnungsaussteller                                                            hatte als                                                            Steuernummer                                                            auf der                                                            Rechnung unter                                                            zusätzlicher                                                            Bezeichnung                                                            des                                                            zuständigen                                                            Finanzamts das                                                            Aktenzeichen                                                            verwendet, das                                                            dem                                                            Rechnungsaussteller                                                            im                                                            Schriftverkehr                                                            zum Antrag auf                                                            Erteilung                                                            einer                                                            Steuernummer                                                            mitgeteilt                                                            wurde. 
              HINWEIS: 
            Der                                                            Vorsteuerabzug                                                            kann erfolgen,                                                            soweit die                                                            erforderliche                                                            Rechnungskorrektur                                                            vorgenommen                                                            wird. 
            Lohnbuchhaltung 
            Neuer                                            Tätigkeitsschlüssel ab 2011  
            Arbeitgeber                                        müssen für die bei ihnen                                        beschäftigten Arbeitnehmer bei                                        Beginn, während und nach dem Ende                                        der Beschäftigung eine Vielzahl                                        von Meldungen zur                                        Sozialversicherung abgeben. Teil                                        der Meldung sind u. a. auch                                        Schlüsselzahlen. Die                                        Tätigkeitschlüssel werden von der                                        Bundesagentur für Arbeit in einem                                        offiziellen Schlüsselverzeichnis                                        aufgelistet. Da das bisherige                                        Verzeichnis nicht mehr den                                        aktuellen Erfordernissen                                        entsprach, wurde dieses                                        zwischenzeitlich komplett                                        überarbeitet. Die neue Struktur                                        soll ab 2011 die veränderten                                        Rahmenbedingungen der beruflichen                                        Tätigkeit besser abbilden.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Elterngeld und Progression 
            Über eine Verfassungsbeschwerde beim                            Bundesverfassungsgericht sollte die                            Einbeziehung des Sockelbetrages des                            Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt als                            verfassungswidrig erklärt werden. Nunmehr hat                            das Bundesverfassungsgericht die                            Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung                            angenommen. Der Beschluss des BFH ist damit                            rechtskräftig und die Rechtsfrage entschieden.                            Soweit Einsprüche gegen                            Einkommensteuerbescheide aufgrund der                            Einbeziehung des Sockelbetrages des                            Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt                            eingelegt wurden, können diese damit                            zurückgenommen werden. Soweit noch andere                            Einspruchsgründe geltend gemacht wurden, ist                            nur eine entsprechende Einschränkung                            veranlasst.  
            Unternehmensberatung 
            Duale                                                      Studiengänge 
            Die                                          Sozialversicherungsträger haben                                          sich auf die                                          Sozialversicherungsfreiheit für                                          Studierende in                                          praxisintegrierten dualen                                          Studiengängen verständigt. Das                                          Studium wird in diesen Fällen                                           mit der Tätigkeit im Betrieb                                          organisatorisch und zeitlich eng                                          verknüpft. Indizien einer                                          solchen engen Verknüpfung können                                          z. B. sein:  
              - Rahmenausbildungsverträge der                                          mit der Hochschule                                          kooperierenden Betriebe oder 
              - Abstimmungsverfahren zwischen                                          Betrieb und Hochschule oder 
              - Zielvereinbarungen zwischen                                          Hochschule, Betrieb und                                          Studierenden. 
              Insbesondere für Studierende an                                          Berufsakademien kann unter                                          diesen Bedingungen                                          Sozialversicherungsfreiheit                                          bestehen. Die Teilnehmer an                                          praxisintegrierten dualen                                          Studiengängen sind spätestens ab                                          dem Wintersemester 2010/2011                                          sozialversicherungsfrei                                          abzurechnen. 
              HINWEIS: 
              Im Rundschreiben der                                          Sozialversicherungsträger vom                                          05.07.2010 zur                                          versicherungsrechtlichen                                          Beurteilung von Teilnehmern an                                          duale n Studiengängen sind                                          weitere Einzelheiten                                          ersichtlich. 
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